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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0122
Wiest

benannte Orte seyn, sonst würde ich nicht von Harthausen abgestanden seyn,
wozu ich schon den Consens von den badischen Prinzen und dem Landesherrn
Fürsten von Sigmaringen hatte. Bloß Konstanzisch Bischöfliche Curia wollte nicht
einwilligen; da ich aber hierher wollte und Herr Hahn, der mit seinen Pfarrkindern
Verdrießlichkeiten bekommen, da sich einige Pfarrkinder gar nichts
Neues gefallen lassen wollten, ihn kritisierten und abhold worden, auf Harthausen
gehen und Herr Buck meine Pension beziehen sollte, so sagte auch die
geistliche Regierung ihr Ja dazu. So durfte ich aus Gnade Gottes und seiner
allweisen Verordnung hiesige Pfarre Waldpertsweiler wenige Tage danach beziehen
.

Den 17 ten December 1807 bezog ich diese meine Pfarre, ich kam mit Sack und
Pack ganz stille hierher, ohne daß man mich abholte, denn ich mußte geschwinde
aufziehen, und die Pfarrkinder wußten nicht, an welchem Tage ich kommen
würde. Den 20 ten December hielt ich meine Antrittsrede. Den 10 ten Januar 1808
wurde ich zur hiesigen Pfarre von der Kanzel durch Herrn Caplan Schuhmacher
von Mößkirch ex commissione domini venerabilis decani [im Auftrag des Herrn
Dekan] Richter als Pfarrer proclamiert, mit Namen Franz Joseph, nicht Dionysius
von Salem her, und hernach investiert. Den 13 ten Januar wurde ich in das
löbliche Capitulum Mößkirch aufgenommen, auch erhielt ich dimidiam partem
pecuniae, quae dividebatur inter capitulares, et alteram dimidiam partem dominus
Hahn, scilicet 5 fl 30 kr [die Hälfte des Geldes, das unter den Kapitelsangehörigen
verteilt wurde, die andere Hälfte bekam Herr Hahn]. Den 15 ten Januar
mußte ich ein schriftliches und mündliches Examen machen; ich erhielt von Konstanz
die Curam per sexennium [das Amt auf sechs Jahre]. Nach Konstanz mußte
ich in allem 58 fl 38 kr zahlen, nämlich Taxa [Grundgebühr] 10 fl 36 kr; pro
litteris [für die Schriften] 30 fl 54 kr; Investitura [Einsetzung] 1 fl 20 kr;
Consensus permutandi [Genehmigung des Wechsels] 4 fl 12 kr; pro saecularisa-
tione [Übergang zum Weltklerus] 11 fl 12 kr; Expensa postarum [Postausgaben]
24 kr. Dazu an die Fürstliche Regierung 5 fl 30 kr und für die Aufnahme in das
Capitel Mößkirch 4 fl. (I, 47 ff., vgl. II, 74.)

Im Sommer 1834 begab sich Ebe zur Kur nach Bad Rippoldsau und zum Arztbesuch
von dort nach Wolfach, wo er am 15. Juli 1834 seiner Krankheit erlag.
Im Totenbuch des Stadtpfarramtes Wolf ach befindet sich folgender Eintrag:
Den 15. Juli des Jahres 1834 abends um 8 Uhr ist dahier gestorben, vorhabends
die Brunnenkur zu Rippoldsau zu gebrauchen, der zu Bischmannshausen im Königreich
Württemberg, Oberamt Riedlingen geborene den 11. April 1773 Joseph
Dionysius Ebe, würdigster Pfarrer zu Waldpertweiler, Oberamt Klosterwald im
Fürstenthum Sigmaringen. Wurde begraben den 17. Juli morgens 10 Uhr mit
großherzoglicher legaler Dispensation vor der gesetzlichen Zeit. Zeugen des Todes
und der Beerdigung sind Jacob Neef, Salmenwirth, alt 52 Jahr, Josef ... alt
38 Jahre, beide von hier.

Sein Nachfolger Pfarrer Stauß schreibt über Ebe: Eine kurze Lebensnachricht
dieses edlen und hochgeschätzten fleißigen, durch seine Hirtensorgfalt und Aktensammlung
, Bestimmung der Pfarrechte ausgezeichneten Pfarrherrn, dem seine Nachfolger
vieles zu gedanken haben, findet sich im Beschrieb der Pfarre St. Galli. (II,
74.) Und weiter: Mit Entsetzen und allgemein tiefem Betrübnis wurde die Trauerbotschaft
genommen, und später klagten die Parochanen noch darüber, daß er

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