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Wiest

3.2 Stolgebühren

Bei der geringen Ergiebigkeit der Pfarrgüter war der Pfarrer ohne Gehalt auf
jede weitere, auch die geringste Einnahme angewiesen. Die Stolgebühren, also die
Bezahlung jeder einzelnen pfarramtlichen Handlung, waren ebenso wichtig, wie
etwa Zehr- oder Tagegeld bei Konferenzen oder Beerdigungsteilnahme.

Zur Zeit des Herrn Pfarrers Balthasar Blum [1702-1743] waren folgende
Stolgebühren daher üblich: Von den gestifteten Jahrtägen hat ein Pfarrer zu
empfangen, wie bei jeder Stiftung und in der Heiligen Rechnung von Jahr zu
Jahr zu sehen ist. Von angestifteten Jahrtägen, modo Hausjahrtägen, sollten von
den Bauern, so mit einem NB notiert (id est [das ist] 10 dahiesige Bauern) jeder
jährlich führen 2 Klafter Holz dem Pfarrer und dann bei Einschreibung eines
Verstorbenen bezahlen 1 kr. Die ohne NB sollen jährlich für jede Seele zu verkünden
1 kr, und auf das Grab zu gehen 4 kr bezahlen.

Für die Oster- oder Pfingsttauf wird einem Pfarrer 24 kr, dem Meßmer 12 kr.
Für eine ordinari Tauf nebst einem Schneller26, so der Fabrik [Heiligenpflege],
3 kr. Für ein Weib aussegnen 2 kr, für einen Taufschein inner der Pfarre 20 kr,
für einen Taufschein außer der Pfarre 30 kr, für das Examen sponsorum [Brautexamen
] 30 kr, für das Examen sponsorum una cum Scheda baptismatis [mit Taufschein
] 60 kr, für eine Hochzeit nebst einem Schnupftuch 1 fl, für eine Person
versehen 4 kr, für eine Person zu begraben nebst Besingungsmessen 1 fl, 33 kr, für
den öschritt ein Merenden [Vesperbrot] und Thrunk, oder 45 kr, für einen
Kreuzgang nach Maria Schrey ein Stuck Hab [Vieh] auf die Kälberweid das
Recht gehen zu lassen, oder dafür 1 fl; für einen andern Kreuzgang nach Beschaffenheit
und Befund, für einen Communion- und Beichtzettel zu Ostern 1 Pfennig.

Nicht weniger hat ein Pfarrer das Jahr hindurch alle Opfer - Sankt Veit,
Sankt Galli und Martini allein ausgenommen - zu empfangen. Diese gehören dem
Heiligen, wie aus der Fabrik Rechnung zu ersehen. Dann hat ein Pfarrer alljährlich
zu Benedicierung der Hochgewitter von der Fabrik zu empfangen ein Vier-
ling Kerzen, und gehören ihm auch die Waxkerzlein, so bey den Singnissen geopfert
werden. (II, 17.)

3.3. Einkommen und Belastungen der Pfarrei unter der Herrschaft Hohenzollern-
Sigmaringens

Anfangs September 1806 kam Wald wirklich zu Sigmaringen, welches auch
Besitz nahm. Bald wurden die Klosterfrauen in Pension gesetzt, die gnädige Frau
erhielt 1500, die Priorin 300, jede Frau 240 fl nebst etwas Holz, Frucht, Kuchel-
gefäll, Depothat, Gärten pp. Der vorräthige Wein, Früchten, Vieh und Geschirr
ward licitando [durch Versteigerung] verkauft. Da blieb dann auch das Com-
petenzbrot in natura für die Pfarrer in Walbertsweiler und Dietershofen aus. Sigmaringen
wollte den mit Wald 1805 geschlossenen Vertrag anfänglich nicht gelten
lassen. Als aber die Curia [bischöfliche Kurie] und wir standhaft darauf beharrten
, so ward er angenommen, und in unwesentlichen Punkten abgeändert (I, 45.)

26 Schneller: die Menge Garn, nach dessen Auf- und Abwickeln die Feder am Haspel einschnappt
.

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