Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0133
Walbertsweiler Pfarrbücher

Danach zahlte die Rentamtskasse Wald insgesamt 50 fl 42ll%kr, worin auch
die 2 Laib Brot abgegolten sind; es bleibt bei den 20 Eimer Wein von dem
Überlinger Gewächs, jedoch mit der Beschränkung, daß dieser Wein nicht verkauft
oder ausgeschenkt werden darf. An Früchten werden fällig 11 Malter
Vesen, 10 Malter Roggen und 10 Malter Haber, sämtlich Walder Kastenmaß, d. i.
alt Pfullendorfer Maß. Jährlich 100 Stück Stroh je 2 Garben, jährlich 30 Klafter
Holz, je zur Hälfte hartes und weiches Holz, weil das Buchenholz schon anfängt
rar zu werden, indem die Glashütte soviel wegfrißt. Zehenden wie bisher. Die
freie Benutzung des 9 Jauchert großen Pfarr- und Widdumsgut samt der zugeteilten
6 Jauchert Stockfelder, der Garten neben dem Pfarrhaus. Auch wird jeweiligem
Pfarrer das Trieb und Waidrecht gleich andern Ortsbürgern verstattet. An
Küchengefällen: 4 Hühner, 120 Eier von den Lehensleuten der Kirchenpflege.
Endlich: Die freye Wohnung in dem Pfarrhause, und die Benutzung der Nebengebäude
gegen einen jährlichen, an das hochfürstliche Rentamt zu verrechnenden
Bauschilling von 5 //, wogegen alle weiteren, nicht aus offenbahrem Verschulden
sich ergebenden erforderlichen Bauungen auf herrschaftliche Rechnung übernommen
werden. Ich wollte als ein angehender junger Pfarrer lieber zufrieden seyn,
als durch Ungestimme mir die Regierung in Sigmaringen abhold machen, da ich
doch das meinige gethan zu haben glaube. (I, 50 ff.)

Von Wiesen habe ich nichts, bloß meinen Grasgarten und das Gras auf dem
Friedhofe, aber die hiesigen Bauern wie auch die von Kappel und alle Tagelöhner
müssen wie bisher den Heu- und öhmdzehend geben und der Pfarrer kann in
Natura die Schocken auszählen. Führen die Bauern die Wägen in die Scheune, so
muß er dem Bringer für jeden Wagen ein Maß Wein geben. Vom öhmd lassen sie
dem Pfarrer seinen Zehendteil stehen, das er selbst einführt. Die Tagelöhner bezahlen
in Geld. Dem Pfarrer gehört auch der Klein- und Großzehend aus den Gärten
und der Blutzehend21. Von einem Mutterschwein jeden zweyten Wurf ein junges
Schweinle, er hat zweyte Wahl** unter den Geworfenen; von Hennen, Gänsen
und Enten von jeder Brut ein Junges. (I, 56.)

Bey der vorigen Existenz des Frauenklosters Wald hatte die Pfarre Walbertsweiler
zu der Landesständigeschen Steuerkasse in Ehingen eine österreichische
Dominicalsteuer29 von 14 fl 59a/s kr jährlich zu bezahlen. Bei der Auseinandersetzung
über das Aktiv- und Passivvermögen besagter Kasse wurde der hiesigen
Pfarre insgesamt 245 fl 9 kr 3 hlr an Kaiserlich Königlichen Rath Caula in Stuttgart
und andere zu bezahlen zugetheilt. Meine Vorstellung gegen diese Aufbürdung
[Ebe] brachte ein dreißigjähriges Provisorium mit 13 fl 20 kr 3 hlr jährlicher Zahlung
. Allein ich wurde überall angefordert und mußte mich wegen rückständiger
Zinsen zu zahlen bequemen. Von 1809 bis 1816 wurden 258 fl 2 kr 4 hlr bezahlt.
(I, 65 ff.) - Am 17 ten Juli 1836 habe ich [Stauß] dem Bruder des Pfarrers Ebe,
Philip Ebe in Braunenweiler, die noch von mir zu zahlenden 13 fl 20 kr 3 hlr pro
1837, 1838 und 1839 auf einmal mit 33 fl bezahlt. (I, 68.)

27 Blutzehnt: Abgabe von Vieh.

28 Zweite Wahl: das zweitbeste Stück.

89 Dominikaisteuer: Die von Österreich von der Klosterherrschaft erhobene Steuer von
herrschaftlichem Boden, der nicht als Leihe ausgegeben, sondern selbst bebaut wurde.

127


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0133