Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0169
Walbertsweiler Pfarrbücher

wegen vielen zu beseitigenden Angelegenheiten und Gegenarbeiten der Feinde der
kirchlichen Angelegenheiten verzögerte Konsekration nicht mehr erleben. Nur
schade, daß dieser gelehrte, verdienstvolle Mann schon 68 Jahre alt ist.

In den folgenden Zeilen ergibt sich jeweils die Jahreszahl 1827.

DatVs est nobls BernardDVs De CoeLo eXaLto epIsCopVs.
Io! ArChleplsCopVs DIgnVs, siCVtl MerVIt.

GaVDent IDeo ArChlDVX. CLerVs et pLebs.

SIC DIgne honoratVr, qVI honoreM ipIsCopI qVaerere nesCIVIt.

SanCte Deo Pia Del proVIDentla nobls ConseCratVs Ipse VIVat.

[Gegeben ist uns von des Himmels Höhen Bischof Bernhard.
Ja ein würdiger Erzbischof, wie er es verdient.

Deswegen freuen sich Großherzog, Klerus und Volk.

So wird würdig geehrt, welcher die erzbischöfliche Würde nicht suchte.

Heiliger Gott, nach deiner Vorsehung möge der uns Geweihte leben.]

(11,98,11,121.)

In dem 42 ten Wochenblatt vom 21 ten Oktober 1827 für das Fürstenthum
Sigmaringen wurde allgemein bekannt gemacht, daß nach einem Staatsvertrage
mit dem Großherzoge königlicher Hoheit von Baden vom 18 ten Oktober und
14 ten November 1821 die sämtlichen Pfarrbezirke des Fürstenthums der Metro-
politan-Kirche zu Freiburg zu ihrem Diözesan Sprengel mittelst der päpstlichen
Bulle vom löten August 1821 ... zugetheilt worden seyn. (11,121.) Diese und
eine weitere päpstliche Bulle vom 11. April 1827 wurde nach landesherrlicher und
bischöflicher Verordnung am 28 ten Oktober 1827 ... von der Kanzel verkündet
per J. Dion. Ehe loci Parochum magno cum gaudio [vom Ortspfarrer J. Dionys
Ehe mit großer Freude]. Darunter folgt, seltsamerweise in deutschem Text:
LVDwIg Großherzog Von BaDen grVenDet einen erzblsCoeffLIChen sitz In
FrelbVrg. (II, 125.)

11. DER FILIALORT KAPPEL

11.1. Geschichtliches

Konrad und Werlinus, Herren von Zimmern, übergeben mit Consens des
Herrn Abt in Reichenau ihr Gut zu Rain, v«/go[das allgemein genannt wird]
den obern Hof zu Kapel als Lehen an die Klosterfrauen zu Wald im Jahre 1290.
(11,75.)

Ist eine Schrift vorhanden - quam modo nescio ego haec describens [näheres
weiß ich als Schreiber dieses nicht] - in welcher Meldung geschieht, daß anno
1387 den 28 ten Januar mit Consens des gnädigen Ordinary und Bischoff es
Nikolaus zu Constantz, auch des hochwürdigen Domkapitels die damalige Pfarrkirche
Capel - ergo revera fuit Parochia [also war sie wirklich eine Pfarrkirche]
- zu einem Filial gemachet, und der Pfarre Waldbertsweiler auf ewig einverleibet
worden, cum Omnibus juribus suis, honoribus, emolumentis, commodis et oneribus

159


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0169