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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0217
Preußische Starthilfe für Hohenzoliern

Die Herren Baruch & Söhne haben die Verpflichtung übernommen, dreihundert
Webstühle in den Hohenzollemschen Landen in Betrieb zu setzen. Bei den
jetzigen Einrichtungen wird es, trotz der Mühe der Inhaber nicht gelingen, diese
Zahl zusammen zu bringen und die Erfahrung lehrt, daß diese Herren, um sich
gegen diese Verpflichtung zu sichern, amtliche Protokolle aufnehmen ließen für
die in Masse verweigerte Arbeitsübernahme.

So lange nicht eine Einrichtung getroffen wird, daß dem Weber die Ketten
gebäumt und geschlichtet übergeben werden, so lange er nicht in der nächsten
Nähe der Arbeitsstätte die Waren abliefern kann und da seinen Lohn empfängt,
und ihm nicht von dort aus Mittel zur Erlernung der Arbeit und gute Vorrichtungen
zur Arbeit gegeben werden, damit der Verdienst mit der verwendeten
Kraft und Zeit in ein richtiges Verhältnis gebracht wird, bis dahin wird eine
allgemeine Gewerbstätigkeit nicht zu erwarten sein, die für den Arbeitgeber und
Arbeiter eine gleich lohnende ist.

Werden auch dem Weber dafür Lohnabzüge gemacht, so wird er trotzdem
sich ungleich besser stehen. Die Zeit, die er erspart und die große Geschicklichkeit
, die er erlangt, wodurch auch die Fabrikate entschieden besser werden, verdoppeln
, ja verdreifachen seinen Verdienst und gewähren einen Genuß in der
Beschäftigung, den er früher gar nicht gekannt. Den größten Nutzen aber aus
einer solchen Einrichtung zieht der Arbeitgeber. Nicht allein, daß aus dem Lohnabzug
ein bedeutender pekuniärer Nutzen für ihn entspringt, da er dies mit
geringem Aufwände von Kraft und Geld ersetzen kann, es werden ihm auch
durch ausgezeichnete Fabrikate noch größere Vorteile erwachsen, die er kaum
geahnt.

Hieraus geht hervor, daß, wenn man dem Arbeitgeber nützen will, nütze man
zunächst den Arbeitern, schaffe ihnen ein richtiges Verständnis der zu verrichtenden
Arbeit und gebe ihnen die geeigneten Mittel zur Arbeit; denn mit den
Unterstützungen, die man Arbeitgebern gibt, wird noch keine Gewerbstätigkeit
geschaffen, besonders, wo eine vollständige Unkenntnis mit der Beschäftigungsart
bei der Arbeiterklasse vorhanden ist. Ferner wird durch die dem Arbeiter
gewährte Kenntnis und die gewährten Mittel zur Arbeit eine allzugroße Abhängigkeit
der Arbeiter vom Arbeitgeber vermieden, was nicht genug anempfohlen
werden kann, aus Gründen, die bereits in der ersten Abteilung angedeutet
worden sind. Es wird dem Arbeiter dadurch ein Kapital gereicht, wodurch er
seine ihm von Gott gegebenen Güter, Zeit und Kraft, bestens verwerten kann.

Untersucht man weiter, so findet man ein vollständig zerrüttetes Gemeindeleben
. Der Sinn für gemeinsames Handeln ist vollständig erstorben, jeder hat mit
sich und seinem Elend zu tun, und wo das Elend bei dem Einzelnen noch nicht so
eingerissen, der sucht sich durch ein Sichabschließen dem allgemeinen Elend zu
entziehen.

Auch dieser Zustand ist durch die Zerstückelung der Grundstücke, durch die
Gewerbelosigkeit herbeigeführt, wie überhaupt die sämtliche Mißstände, die hier
vor Augen treten, nur darin ihren Grund finden. Es sind keine Wechselbeziehungen
vorhanden, die den Einen an den Anderen binden; es müßte denn die Not
und das Elend sein, die zu allgemeinen Klagen Veranlassung geben.

Der Anteil des Einzelnen an Grund und Boden ist so klein geworden, daß er
kaum so viel zu produzieren vermag, als zu seiner kümmerlichen Ernährung und

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