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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0243
Besprechungen

gische Filiationen bis zu den Urgroßeltern, die ohnehin nur zufällig sein können. Die
durchgängig bis ins 19. Jahrhundert durchgeführte ständische Gliederung des Konvents
nach edelfreier, ministerialer-niederadeliger, patrizischer und bürgerlicher Herkunft ist für
seine soziale Einordnung spätestens für den Zeitraum seit der beginnenden Neuzeit nicht
mehr aussagekräftig. Schließlich dürfte die Laienpfründnerinstitution als Beleg für die
Durchlässigkeit ständischer Schranken nicht das treffendste Beispiel sein. - Auch das
Kapitel über die Verbindung des Klosters mit dem Bauerntum hätte durch eine vertiefte
Untersuchung des Verhältnisses Kloster - bäuerliche Untertanen in rechtlicher, wirtschaftlicher
und sozialer Beziehung gewonnen; insbesondere dort, wo der Verfasser zu so
pauschalen Ergebnissen gelangt wie, daß vor 1349/50 die Bauern nahezu als Anhängsel
der bebauten Güter erscheinen, daß die Beziehungen zwischen Kloster und Untertanen
gut waren, daß das Kloster seinen Hintersassen Freiheiten zu geben bemüht war usw. In
den - nur teilweise erfolgreichen - Bestrebungen, Leibherrschaft, Gerichtshoheit und
Fall-Lehen durchzusetzen, kommt doch deutlich ein Herrschaftsanspruch zum Ausdruck,
und die Unterstützung der Bauern gegen Ansprüche Außenstehender und Verträge mit
anderen Herrschaften über Abzugsfreiheit diente in erster Linie den Interessen des
Klosters.

Sigmaringen Maren Kuhn-Rehfus

Konstantin Maier: Die Diskussion um Kirche und Reform im Schwäbischen Reichsprälatenkollegium
zur Zeit der Aufklärung. Wiesbaden: Franz Steiner 1978. XLII, 229 S.
(Beiträge zur Geschichte der Reichskirche in der Neuzeit Heft 7.)

Diese Tübinger Dissertation untersucht die Auswirkungen der episkopalen Bewegung
in der deutschen Reichskirche in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf die Klöster
des Schwäbischen Reichskollegiums.

Die archivalischen Quellen zum Thema fließen nicht sehr reichlich, dafür konnten
umso mehr gedruckte Werke des 18. Jahrhunderts, die sich mit den Fragen nach dem Verhältnis
von päpstlicher zu bischöflicher Gewalt und den Reformbedürfnissen der Orden
beschäftigen, herangezogen werden.

In der Einleitung werden die philosophischen und kirchenrechtlichen Entwicklungslinien
aufgezeigt, die zu diesem Episcopalismus führten, dessen Höhepunkte die Koblenzer
Gravamina, der Emser Kongreß (1786) und die nachfolgenden Nuntiaturstreitigkeiten
waren.

Das erste Kapitel behandelt das Schwäbische Reichsprälatenkollegium. Seine Wurzel
suchte die ältere Forschung im Prälatenbündnis von 1425, während sie Rudolf Reinhardt
in der Reichsreform Ende des 15. Jahrhunderts und im Schwäbischen Bund sieht. Ende
des 18. Jahrhunderts waren folgende Klöster Mitglieder des Schwäbischen Reichsprälatenkollegiums
: Salem, Weingarten, Ochsenhausen, Elchingen, Irsee, Ursberg, Kaiserheim, Roggenburg
, Rot an der Rot, Weißenau, Schussenried, Obermarchtal, Petershausen, Wettenhausen
, Zwiefalten, Gengenbach, Neresheim, Heggbach, Gutenzell, Rottenmünster, Baindt,
Söflingen und Isny.

Zur Voraussetzung für eine Aufnahme in das Kollegium gehörte, daß das Kloster ein
Reichslehen war, zum Schwäbischen Kreis steuerte und von den Reichsgerichten belangt
werden konnte. Eine geschriebene Geschäftsordnung bestand nicht. An der Spitze des
Kollegiums stand der Direktor, dem ein Kondirektor und ein Syndikus bei der Geschäftsführung
halfen.

Die Direktoren von 1697 bis 1802 sind auf Seite 18 aufgeführt. Am Reichstag und im
Reichsfürstenrat befanden sich die schwäbischen Reichsprälaten mehr in der Rolle des
Zuschauers, waren aber mit großer Aufmerksamkeit auf die Wahrung der eigenen Rechte
bedacht. Besonderen Wert legten sie auf die Teilnahme an den Visitationen des Reichskammergerichts
in Wetzlar, weil sie sich dadurch immer von neuem dem Reich politisch
präsentieren konnten.

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