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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1978/0250
Neues Schrifttum

Mag sein, daß Entwicklungspsychologen von der Art der Stoffbehandlung und den
Ergebnissen profitieren können, vom Blickwinkel des Historikers aus, um den allein es
hier gehen kann, wären methodisch einige Zweifel anzuwenden. Denn obwohl es gar nicht
um die Frage der Glaubwürdigkeit von Hauser gehen soll, werden doch seitenweise
Zitate und Kommentare abgedruckt, um gerade dazu etwas zu belegen.

Obereinstimmungen von Gewährsleuten werden hierzu wie durchgehend nicht etwa
referiert, sondern immer wieder mit teils wörtlich, teils vollinhaltlich gleichen Passagen
wiederholt. Auch eigene Aussagen der Verfasser werden noch durch wörtliche Zitate
belegt. Z. B. ist die Angabe zu einem wiederholten Verhör eines Gewährsmannes, der
Betreffende hätte „die Richtigkeit seiner Angaben im Protokoll vom 21. November 1828"
bestätigt, noch überflüssigerweise durch das Zitat erweitert: Das hier vorliegende Protokoll
enthält genau meine 'Wahrnehmungen im Betreff Hausers Erscheinen, daher ich demselben
durchaus nichts beizufügen habe (S. 72). Dieses Verfahren schadet nicht nur der
Lesbarkeit, sondern auch der Übersichtlichkeit des Buches, das trotz allem ausführlich in
die Geschichte und die Problematik des Falles einführt.

Sigmaringen Gregor Richter

Reinhard Müth: Studentische Emanzipation und staatliche Repression. Die politische
Bewegung der Tübinger Studenten im Vormärz, insbesondere von 1825 bis 1837.
Tübingen: Mohr 1977. XVIII, 298 S. (Contubernium. Beiträge zur Geschichte der
Eberhard-Karls-Universität Tübingen Band 11.)

In seiner Dissertation „Stadt und Universität Tübingen in der Revolution von
1848/49", Tübingen 1975, hat Eberhard Sieber die führende Rolle der Universität und
speziell ihrer Studenten in der revolutionären Bewegung von 48 geschildert. Als Grund
nannte er die jahrzehntelange Bevormundung durch den württembergischen Obrigkeitsstaat
. Nun hat eine weitere Dissertation sich eben dieses Themas angenommen. Müth geht
von dem relativ freiheitlichen Abschnitt um 1820 aus, in dem auch die Universität im
wesentlichen ihre alte Autonomie zurückerhielt. Doch schon um 1825 mußte diese Periode
der von Preußen und insbesondere Österreich erzwungenen Reaktion weichen, die
dann namentlich die Universität als Stätte des Aufbegehrens zu spüren bekam. Aufhebung
der Autonomie, Versetzungen mißliebiger Professoren, Relegierungen, Bespitzelungen
, Verbote, Verhaftungen und Gefängnis auf dem Hohenasperg oder aber die Flucht
in die Schweiz. Höhepunkt der Repression die militärische Besetzung Tübingens im Anschluß
an den Frankfurter Wachensturm 1831, an dem auch Tübinger Studenten beteiligt
gewesen sein sollen. Träger der revolutionären Gesinnung in erster Linie die Burschenschaften
, mal erlaubt, mal verboten, dann wieder unter neuen Namen auftauchend und
daher nie zu eliminieren. Ihre Ziele allerdings weniger die Revolution als der bürgerlichkonstitutionelle
Staat auf dem Weg von Reformen. Müth zeigt ferner, daß Begeisterung
und freiheitliche Zielsetzungen nicht selten von außerdeutschen Vorgängen stimuliert wurden
, so 1830 durch die Revolution in Frankreich und ein Jahr später durch den Aufstand
der Polen. Auf der anderen Seite dann die staatliche Bürokratie, die Polizei, das Militär
und nicht zuletzt der über Gebühr mißtrauische König Wilhelm, Instanzen, die offensichtlich
bereits jugendlichen Uberschwang als Herausforderung empfanden und daher
oft genug unangemessen hart und zumal kleinkariert reagierten. Die Folge die Anhäufung
des Zündstoffs und schließlich das Jahr 1848. Müth hat eine sorgsam recherchierte und
sachlich geschriebene Arbeit vorgelegt, die über den Rahmen der Tübinger Universität
hinaus zugleich ein Beitrag zur Geschichte der Burschenschaft und zumal der freiheitlichen
Bestrebungen im Vormärz darstellt. Ein Dokumentenanhang vermittelt zudem
einen unmittelbaren Einblick in die geistige Verfassung der beiden Kontrahenten.

Mainz Hugo Lacher

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