Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0199
Besprechungen

der Oberamtsbeschreibung Münsingen von 1912 angewiesen blieb. Hier hat Setzlers Arbeit einen
gründlichen Wandel geschaffen. Um nicht in der Masse der Überlieferung zu ertrinken, beschränkte
er seine Untersuchungen auf die Frage nach dem politischen und rechtlichen Rahmen, in dem sich
die Geschichte Zwiefaltens im Spätmittelalter abspielte.

Am Anfang der Untersuchungen steht das Problem, wie der im Hochmittelalter recht wenig
umrissene, globale Begriff Vogtei im Spätmittelalter, im Zeitalter der Territorienbildung, in
politische Praxis umgesetzt wurde. Um hier die Wirklichkeit einigermaßen genau in den Blick zu
bekommen, muß man sehr detailliert und differenziert fragen, und das tut der Verfasser auch.
Zumeist gibt das im eigenen Interesse von den Mönchen sorgfältig aufbewahrte Material auch
interessante Antworten. So zeigt es sich etwa, daß die nach und nach von Württemberg erworbenen
oder ihm zugewachsenen Untervogteien über Teile des Besitzes entscheidend dazu beitrugen, die
von den Habsburgern seit 1303 definitiv geübte Kastvogtei auszuhöhlen und das Kloster beinahe zu
einem landsässigen zu machen - allerdings nur beinahe, denn bei Abt und Konvent blieb immer das
Bewußtsein lebendig, eben nicht ein Teil Württembergs zu sein. Mit großer Akribie und sicher
beispielhaft geht der Verfasser den einzelnen Argumenten nach, die im Laufe des 15. und 16.
Jahrhunderts - ausgesprochen oder unausgesprochen - für eine Reichsstandschaft oder eine
Landsässigkeit angeführt wurden. Z. B. Führung in der Reichsmatrikel, Reichstagseinladungen,
Kaiserliche Privilegien, Erste Bitten, Titulatur, - Siegel und Wappen hätten sicher auch noch
Hinweise geliefert - Eingriffe in klösterliche Angelegenheiten, Leistungen an Schirmer und
Landesherren wie Raisfolge, Steuern, Schätzungen, Wildbann, Geleit, Landtagseinladungen und
-besuche, Rechtszug. Die eigenen Bemühungen des Klosters, seine Grundherrschaft durch
Gerichtsrechte über die Untertanen zu sichern, werden ebenfalls gebührend berücksichtigt. Als
Ergebnis stellt Setzier fest, daß der rechtliche und politische Status Zwiefaltens eigentlich mit keiner
der sonstigen Kategorien beschrieben werden kann weder landsässig noch reichsständisch, unter
württembergischem Schirm, aber nicht zum Land gehörig.

Die ortsgeschichtliche Forschung wird von Setzlers Arbeit gleichfalls viel profitieren können,
denn die Argumentation wird gut dokumentiert; ein zuverlässiges Register erschließt den Band auch
für solche Leser, die nur an Teilproblemen Interesse haben. Als nebenbei bemerkenswerte
Ergebnisse registriert man die verschiedene Haltung Herzog Ulrichs und Herzog Christophs dem
Kloster gegenüber: Ulrich hält sich loyal an den 1535 abgeschlossenen Vertrag, während Ferdinand
I. und Maximilian II. ihren württembergischen Vetter Christoph nur mit Mühe von Gewalttaten
abhalten können - im stillschweigenden Einverständnis übrigens mit den Beratern des Herzogs.
Fragestellungen und Ergebnisse machen das Buch zu einem wichtigen Beitrag zur Verfassungsgeschichte
Südwestdeutschlands.

Esslingen RainerJooß

Helmut Maurer: Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft
in ottonischer, salischer und staufischer Zeit. Sigmaringen: Jan Thorbecke 1978.359S., 45
Abb., 16 Karten.

Seit den Anfängen der landesgeschichtlichen Forschung in Südwestdeutschland war die
Institution des Herzogs von Schwaben Gegenstand von Darstellungen und Untersuchungen, ohne
daß jedoch bisher die Grundlagen der Herzogsherrschaft, ihre Wirkungen und Funktionen
eindeutig geklärt werden konnten. Diese empfindliche Forschungslücke schließt nun die vorliegende
Monographie des Konstanzer Stadtarchivdirektors, die ausgehend von einer eingehenden
Betrachtung der Vororte des Herzogs in frühmittelalterlicher Zeit, aber auch noch im Hochmittelalter
, zunächst ein sehr konkretes Bild von den Artikulationen der herzoglichen Herrschaft entwirft,
wobei vor allem auch die Münzen als wichtige Quellen herangezogen werden. Gerade für das frühe
Mittelalter bietet sich diese Methode besonders an, da trotzt der wenigen Quellen hierdurch ein
lebendiges Bild von der tatsächlichen Wirkung der Herzogsherrschaft entsteht. Lassen sich doch
nahezu alle oftmals an versteckter Stelle aufgefundenen - vielfach chronikalischen Belege - mit
bestimmten Orten in Verbindung bringen. Schon bei diesen sehr instruktiven Untersuchungen tritt

181


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1979/0199