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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0023
Art der Einnahme

Admodiationen in Hohenzollern
Gulden Kreuzer Heller

Einkünfte aus Weihern

und Mühlen 364 29
Einkünfte aus Weinbergen,

Dürrobst etc. 530 53

Gnädigster Herrschaft bleibt zu bezahlen vorbehalten

dem Herrn Kanzleidirektor 200

dem Stadtschultheiß 25 30

Kontributionen 526 19

Besoldung der Beständer 622 4 3

weitere Ausgaben 472 20 4

Überdies hat die gnädigste Herrschaft noch zu bezahlen

an weiteren Kontributionen 750

Schulden insgesamt 2754 34

Nach Abzug dieser Summe verbleibt an dem Ertrag noch übrig
ein Betrag in Höhe von 3657 fl 1 kr.

Wandergeld bleibt, da sehr unbeständig, der Herrschaft vorbehalten. Ebenfalls der
Herrschaft vorbehalten bleibt der Einzug ausstehender Gelder, Früchte und sonstiger
Extanzen.

Einkünfte aus Schäfereien 1490
Einkünfte aus Vieheinstellen

und Verleihen 567 30

Die Haigerlocher Kastenvogtei erträgt, bezogen auf die 3 Jahre von Georgi 1701 bis
Georgi 1704, bezüglich dem Solahof und Klosterhof für die Jahre 1696 bis 1699:

Spezies Malter Scheffel

Kernen

5



Mahlkorn

161



Waitzen

41



Roggen

253



Weeßen

1001

1

Außreitheren

376

13

Haaber

573

2

Gersten

80

5

Erbsen

31

5

Musmehl

2



Von obigen Mengen ist an Besoldung für den Pfandmeister, den Wagner und 5 Meier
sowie den Kanzleidirektor und Ordinarius BETTEN abzuziehen an
Kernen 10 Malter 3 Scheffel.

21.


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