http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0023
Art der Einnahme
Admodiationen in Hohenzollern
Gulden Kreuzer Heller
Einkünfte aus Weihern
und Mühlen 364 29
Einkünfte aus Weinbergen,
Dürrobst etc. 530 53
Gnädigster Herrschaft bleibt zu bezahlen vorbehalten
dem Herrn Kanzleidirektor 200
dem Stadtschultheiß 25 30
Kontributionen 526 19
Besoldung der Beständer 622 4 3
weitere Ausgaben 472 20 4
Überdies hat die gnädigste Herrschaft noch zu bezahlen
an weiteren Kontributionen 750
Schulden insgesamt 2754 34
Nach Abzug dieser Summe verbleibt an dem Ertrag noch übrig
ein Betrag in Höhe von 3657 fl 1 kr.
Wandergeld bleibt, da sehr unbeständig, der Herrschaft vorbehalten. Ebenfalls der
Herrschaft vorbehalten bleibt der Einzug ausstehender Gelder, Früchte und sonstiger
Extanzen.
Einkünfte aus Schäfereien 1490
Einkünfte aus Vieheinstellen
und Verleihen 567 30
Die Haigerlocher Kastenvogtei erträgt, bezogen auf die 3 Jahre von Georgi 1701 bis
Georgi 1704, bezüglich dem Solahof und Klosterhof für die Jahre 1696 bis 1699:
Spezies Malter Scheffel
Kernen
5
Mahlkorn
161
Waitzen
41
Roggen
253
Weeßen
1001
1
Außreitheren
376
13
Haaber
573
2
Gersten
80
5
Erbsen
31
5
Musmehl
2
Von obigen Mengen ist an Besoldung für den Pfandmeister, den Wagner und 5 Meier
sowie den Kanzleidirektor und Ordinarius BETTEN abzuziehen an
Kernen 10 Malter 3 Scheffel.
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