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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0024
Pfeuffer

Für die Besoldung des Saumeisters, Hofschmidts, Hofwagners, des Gärtners JEREMIAS
, des Hofküfers, 5 Meiern und 2 Schäfern ist abzuziehen an
Mahlkorn 227 Malter 3 Scheffel.

Für den Ordinarius BETTEN, den Brunnenmeister, den oberen Torwart, den Waldschütz
und den Kanzleiknecht an

Mahlkorn 31 Malter.

Für andere Dienste Besoldung sind aufzubringen insgesamt an
Mahlkorn 302 Malter

sowie für Almosen 31 Malter.

Der völlige Ertrag sei deductis expensis

8.565 Gulden.

Entsprechend dem vorher Gesagten sei hiervon abzuziehen
ein Betrag in Höhe von insgesamt 1.717Gulden41 Kreuzer,

so daß 6.847Guldenl9 Kreuzer

blieben. Davon seien die deputata zu bezahlen in Höhe von

5.255 Gulden.

Es verbleibe dann ein Betrag von 1.592 Gulden.

Spezies Malter Scheffel

Weizen ist nicht ausgegeben worden.

An Roggen wurde an BETTEN gegeben und an andere

total 80 1

Insgesamte Ausgaben an

Weeßen 270 6

Insgesamte Ausgaben an

Außreitheren 3

Dem Weildorfer Schützen und 2 Schäfern wurde »vor die Hund« gegeben
Hafer 139 14

Gerste 26 7

Erbsen 9 1

Musmehl 2

Die Quellen sind bezüglich der folgenden Aufstellungen nicht vollständig. Teilweise
sind sie nicht leserlich. Es wird im folgenden eine Verrechnung der einzelnen Getreidesorten
untereinander vorgenommen. Die Quellen fahren dann fort wie folgt:
Wenn man die Früchte zu Geld anschlägt, das Malter zu 2 Gulden und 45 Kreuzer, so
mache dies bei 1289 Malter und 13 Scheffel einen Betrag von
3530 Gulden, 10 Kreuzer.

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