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Pfeuffer
Bezüglich des Geldes von Branntenweinbrennern sei es so, daß der Betrag von
46 Gulden 30 Kreuzer
nur aus einer einzigen Jahresrechnung gezogen worden sei. Die vorgehenden Jahre sei
aber überhaupt kein Ertrag erzielt worden und da zu zittern, daß Branntweinbrennen
gar verboten würde, könne diese Steuer überhaupt nicht in die Berechnung aufgenommen
werden. Bei den Hauptgefällen seien allenfalls
300 Gulden
angemessen. Auch bei den Schäfereien seien zu hohe Einnahmen zu Grunde gelegt
worden. Der Anschlag von 2.160 Pfund Schafwolle sei unrealistisch. Dabei werde
nämlich davon ausgegangen, daß die Schäferei de facto auf 800 Stück complett wäre. Es
sei aber bekannt, daß an die 100 Schafe bei »der Schur nicht mehr 1/2 Pfund wollen
tragen«. Es sei daher das angesetzte Wollgewicht nicht zu erreichen. Bei diesem Ansatz
müßten daher
49 Gulden
abgezogen werden.
Der Ertrag an Heu und Öhmd sei zu hoch bemessen. Hier sei ein Abzug von
insgesamt
130 Gulden
angebracht. Doppelt gerechnet worden seien 5 Kälber. Auch hier seien
5 Gulden
abzuziehen. Weiter seien 4 Stück Jungvieh mit je
4 Gulden
1 Gulden
4 Gulden
65 Gulden 33 Kreuzer,
53 Gulden
46 Gulden 36 Kreuzer
2 Gulden 45 Kreuzer
zu hoch angesetzt, so daß je
abzusetzen sei. Insgesamt also
abzuziehen seien.
Bei den Fischen seien
beim Wein
und beim Dörrobst
zu hoch angesetzt.
Das Malter sei mit
zu hoch gerechnet. Hier könnte allenfalls ein Ansatz von
2 Gulden 15 Kreuzer
gemacht werden. Es sei bekannt, daß das Württembergische Malter mit
3 Gulden
berechnet werde. Das hier zu Grunde gelegte Malter sei aber um ein wesentliches kleiner.
Insgesamt sei hier daher ein Abstrich von
643 Gulden 33 Kreuzer
zu machen.
Bei Wehrstein sei das Zoll- und Standgeld zu hoch angeschlagen64, ebenso das
Umgeld. Er wolle dies aber letzten Endes gelten lassen. Die Besoldung mit
102 Gulden 36 Kreuzer
sei zu gering berechnet worden. Die Erträge für die Frucht seien geringer als angegeben.
64 Vgl. Ebd. S. 18.
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