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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0036
Pfeuffer

Das Übergabeprotokoll gibt eine kurze historische Einführung in den Beginn der
Admodiation. Es sei die vergangene Admodiation der beiden Herrschaften Haigerloch
und Wehrstein, die an Martini 1716 begonnen habe und nun an Martini 1725 endige, zu
Ende. Es sei nun das, was seinerzeit an der Herrschaft dem Herrn von Josefi übergeben
worden sei, nunmehr wieder in gleicher Qualität und Quantität zurückzugeben. Die
Kommission übernehme dies nun, wie dies den unterzeichneten sigmaringischen Räten,
nämlich dem Rentmeister zu Sigmaringen und dem Oberamtmann zu Haigerloch durch
Dekret vom 6. September aufgetragen worden sei. Man habe also unter Beiziehung des
früheren Haigerlocher Amtsverwalters Brauchiz und der anderen benötigten Urkundspersonen
in Gegenwart des von Josefi alle Höfe nochmals wie bereits am 25. und 26.
August 1725 erfolgt, beritten und dabei das Vieh, die Schafe, das Geschiff und Geschirr
sowie das Heu und das Öhmd pflichtgemäß besichtigt und, soweit es als in Ordnung
befunden worden sei übernommen und hierüber ein Protokoll gefertigt. Unter Bezugnahme
auf die an Martini 1716 ausgefertigte Übergabetabelle habe man folgendes
vorgefunden: ...(folgt Aufzählung der auf den einzelnen Höfen vorgefundenen Gegenstände
sowie des Viehs)78...Anschließend wird dann die entsprechende Aufzählung zu
Beginn der Admodiation angeführt. Hinweise auf Differenzen finden sich nicht.

In zeitlicher Reihenfolge schließt sich nun an die Admodiation der Herrschaften
Haigerloch und Wehrstein an v. Baratti. Wie aber bereits eingangs angemerkt, wird diese
Admodiation erst als letzte dargestellt, weil sie sich sachlich aus den andern hier
dargestellten Admodiationen hervorhebt.

Der Vollständigkeit halber ist an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Darstellung
der Admodiationen der Herrschaften Haigerloch und Wehrstein noch die Admodiation
dieser Herrschaften an Karl Ferdinand Kolben zu erwähnen.

3. DIE ADMODIATION DER HERRSCHAFTEN HAIGERLOCH
UND WEHRSTEIN AN KARL FERDINAND KOLBEN
VOM 1. 10. 1737 BIS ZUM 1. 10. 1746

Der Admodiationsvertrag selbst liegt nicht vor, wie überhaupt bezüglich dieser
Admodiation kaum Quellen vorhanden sind. Sie beschränken sich auf ein Schreiben
ohne Zeitangabe79. Das Schriftstück ist überschrieben mit species fact, enthält also eine
Art »Tatbestand« eines Vorgangs aus dem Jahr 1738.

Das Schreiben beginnt damit, daß der Umstand beschrieben wird, daß ein Admodiationsvertrag
zwischen dem Fürsten Josef Friedrich von Sigmaringen einerseits und Herrn
Karl Ferdinand Kolben andererseits am 1. 10. 1737 auf die Dauer von 9 Bestandsjahren
abgeschlossen worden sei. Verpachtet seien die Einkünfte der Herrschaft Haigerloch
und Wehrstein. In § 12 dieses Vertrags seien die Schadenersatzverpflichtungen geregelt.

Ende des Jahres 1737, zum Teil aber auch im Jahr 1738 bis einschließlich 14. 5. 1738
seien bei der Schäferei zu Trillfingen 123 Lämmer gestorben, auf der Dannenburg 59
Hämmel und 6 Jährlinge, auf dem Wehrsteinerhof 40 Jährlinge. Insgesamt seien mit
anderen Tieren 343 Stück Vieh krepiert. Der Beständer Kolben habe nun eine Berechnung
erstellt, wonach nach Abzug des Verkaufserlöses wegen des Verlusts der 343 Schafe

Vgl. Ebd. Nr. 1 bis 11.
Vgl. Ebd. Nr. 93.

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