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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0049
Admodiationen in Hohenzollern

Von Gottes Gnaden, wirJohanna Catharina Victoria, verw. Fürstin zu Hohenzollern,
Gräfin zu Sigmaringen und Veringen, Frau zu Haigerloch und Wörstein, geb. Gräfin zu
Montforthpp., und wir, von Gottes Gnaden, Friedrich Wilhelm, Fürst zu Hohenzollern,
Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Sigmaringen und Vehringen. Herr zu Haigerloch und
Wörstein, des Heiligen Römischen Reiches Erbkämmerer, Ritter des großen königlich
preußischen schwarzen Adlerordens, der römisch kaiserlichen Majestät General-Feldmarschall
, des heiligen römischen Reichs General der Kavallerie und Obristpp., auch wir,
Albrecht Friedrich Oswald, Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Möhringen, Herr
zu Haigerloch und Wörstein, des heiligen römischen Reichs Erbkämmerer pp., als auch
für der römisch kaiserlichen Majestät und königlichen katholischen Majestät denen fürstund
gräflich Hohenzollern Sigmaringen geborenen Pupillen allergnädigst verordneter
Respekt Tutor Honorarius Vormund bekennen hiermit: Unser vormundschaftlicher Rat
und Kammerdirektor Otto von Schwarz, bei der Republik Bünten in der Hauptstadt
Chur ehemaliger Bürgermeister und fürstlich württembergischer Rat und Pfleger zu
Esslingen hat bei uns vorgesprochen. Es geht ihm um eine Ermäßigung des jährlichen
Bestandgeldes. Wir haben sodann nach reifer Überlegung folgenden Nebenreceß vereinbart
:

1. Statt der vereinbarten 16.000 fl jährlich bezahlt er 15.400 fl für dieses und die
folgenden Bestandsjahre.

2. Von der Vormundschaft soll ihm in der Residenz ein Zimmer und für seine Frau eine
Wohnung in der Stadt verschafft werden.

3. Bezüglich seiner Religionszugehörigkeit wird ihm kein Nachteil entstehen.

4. Wenn sich bei der Admodiation zeigt, daß Außenstände entstehen, sollen diese mit
unserer Hilfe eingetrieben werden. Sind sie nicht eintreibbar, übernehmen wir die
Forderung »insolictum".

5. Es wird vereinbart, daß unbeschadet dem vertraglich vereinbarten Ende der Admodiation
die Admodiation erst dann zu Ende geht, wenn die 10.500 Gulden, die als
Darlehen vom Admodiator gegeben worden sind, ihm zurückbezahlt worden sind.

6. Schließlich wird der Artikel des Hauptrecesses, in welchem von Viehsuchten die Rede
ist, dahingehend erweitert, daß auch die erbliche ansteckende Landsucht unter dem
Vieh eingeschlossen ist.

Der Vertrag ist unterzeichnet vom Fürst zu Hohenzollern, Albrecht Friedrich
Oswald Graf zu Hohenzollern als Ministrator und Otto von Schwarz".

7. DIE ADMODIATION DER GRAFSCHAFTEN SIGMARINGEN
UND VERINGEN AN BARATTI 1718-1725

Die Admodiation Sigmaringens und Veringens an den Herrn von Schwarz dauerte
auch in der veränderten Form nicht lange. Denn unter dem 20./30. 10. 1718 findet sich
ein neuer Admodiationsvertrag folgenden Inhaltes100:

Wir, Johanna Catharina Victoria, verw. Fürstin zu Hohenzollern, Gräfin zu Sigmaringen
und Frau zu Haigerloch und Wörstein, geb. Gräfin zu Montforth und wir,
Friedrich Wilhelm pp., als von der römisch kaiserlichen und königlichen katholischen
Majestät den fürstlichen und gräflichen hohenzollernschen Sigmaringischen Pupillen aller

99 Ebd. Aktenstück 24 S. 6.
,0° Ebd. Nr. 20.

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