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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0054
Pfeuffer

uns sonst einen merklichen Schaden zufügen, so werden wir uns an seinen und an
seiner Erben Güter schadlos halten.
22. Wir haben dem Admodiator zugesagt und versprochen, daß wir über diesen
errichteten Bestandsbrief mit dem Ehrenhof zu Insbruck die Konfirmation auswirken
.

Dessen zur Urkund sind zwei gleichlautende Bestandsbriefe ausgefertigt worden.
So geschehen zu Hechingen, 30. 10. 1718m.

Es folgen dann die Unterschriften der Fürstin von Hohenzollern pp. und Montfort,
die Unterschrift des Fürsten zu Hohenzollern-Hechingen Friedrich Wilhelm und die
Unterschrift Graf Oswalds zu Hohenzollern-Berg als »Administratorius«.

In einer Urkunde vom 16. 12. 1718 vereinbarten dann Otto von Schwarz und von
Baratti die Einzelheiten der Übergabe der Herrschaft in einem »Vergleichsrezeß
zwischen von Schwarz und Baratti wegen des Admodiationsabstandes 1718«102. Darüber
, daß es bei der Übergabe zu Auseinandersetzungen gekommen wäre, ist nichts
bekannt. Auch scheint die Beendigung der Admodiation reibungslos verlaufen zu sein.
Eine Verlängerung trat nicht ein, war allerdings auch vermutlich nie ins Auge gefaßt
worden. Sinn dieser Admodiation war sicher die Überbrückung der Zeit der Minderjährigkeit
des Fürsten Joseph Friedrich (geb. 1702).

8. DIE ADMODIATION DER HERRSCHAFTEN HAIGERLOCH
UND WEHRSTEIN AN BARATTI VON 1725 BIS 1731

Nach dem Aussterben der Haigerlocher Linie im Jahre 1634 fielen die Herrschaften
Haigerloch und Wehrstein demjenigen der regierenden Zollerngrafen zu, welcher zur
Zeit des Anfalls der ältere war103. Dies war damals der Fürst von Sigmaringen, bei dessen
Haus die Herrschaften blieben.

Ursprünglich war die Admodiation der Herrschaft Haigerloch und Wehrstein bis
Martini 1725 an von Josephi gegeben worden. Bereits im Jahr 1724 entschloß sich aber
der in der Vormundschaft über Joseph Friedrich unter den Vormündern im Hinblick auf
die Haigerlocher und Wehrsteiner Belange federführende Friedrich Wilhelm, die
Herrschaften Haigerloch und Wehrstein an von Baratti weiter zu verpachten. Dies ist
offensichtlich auch im Einverständnis mit Joseph Friedrich erfolgt, denn in der Akte des
Haus- und Domänenarchivs ist ein Schreiben, welches am 23. 8. 1724 unterzeichnet ist
von Joseph Friedrich, Fürst zu Zollern in Haigerloch104.

Das Schreiben ist kurz (2 Seiten) und enthält eine Aktennotiz des Fürsten Joseph
Friedrich zu Zollern, in der der Fürst niederlegt, daß er sich entschlossen habe, die
gesamten Gefälle wieder zu verpachten. Baratti habe sich erboten, die Pacht anzutreten,
wenn die Admodiation 6 Jahre daure. Er zahle dann bei Ausschluß der Kanzleigefälle in

101 Ebd. S. 23.

102 Ebd. Nr. 17.

103 Siehe Hodler S. 9.

104 FAS DH, Aktenstück 39.

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