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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0058
Pfcuffer

Durchlaucht machende Forderung, die Admodiation der Haigerloch und Wehrsteinischen
Herrschaften betreffend.

In der Forderung steht, daß die sich auf Haigerloch und Wehrstein beziehenden
Kapitalzinsen auf 6.337 fl 29 Kreuzer belaufen, insgesamt somit eine Forderung des
Baratti an die gnädigste Herrschaft alles in allem auf 12.029 fl 19 Kreuzer 3 Heller
betrage.

Joseph Friedrich hatte zu einem nicht genau zu ermittelnden Zeitpunkt eine
»fürstliche Kommission« nach Haigerloch entsandt, um die angeblichen Unregelmäßigkeiten
der Admodiation zu erkunden. Diese Kommission hat offensichtlich sich darum
bemüht, Fehler in der Admodiation zu finden auch dann, wenn keine vorlagen. Die
Kornmission kommt in einem Schreiben vom 6. 2. 1729113 zu dem nicht näher belegten
Ergebnis, daß der Ertrag der beiden Herrschaften Haigerloch und Wehrstein insgesamt
34.375 fl 13,5 Kreuzer jedes Jahr ertragen habe, pro Jahr also 11.458 fl 24,5 Kreuzer. Da
das jährliche Bestandsgeld 6.500 fl ausgemacht habe, sei die Herrschaft jährlich um 4.958
fl 24,5 Kreuzer, insgesamt in den drei Jahren also um 14.875 fl 13,5 Kreuzer gebracht
worden. Die Kommission führt weiter aus, dadurch sei der Fürst arg geschädigt worden.
Es sei dies ein treuwidriges Verhalten des von Baratti.

Die Kommission weist unter anderem auf das Wohlwollen des Fürsten hin. Man habe
der Admodiation darüber hin den Titel und Prätext einer Administration für gnädigste
Herrschaft angefügt. Gerade letzterer Hinweis zeigt, daß der Kommission nur daran
gelegen war, das Verhalten des von Baratti als verwerflich darzustellen unter Mißachtung
der tatsächlichen Gegebenheiten. Von Baratti hat nie gewünscht, die Admodiation als
Administration zu bezeichnen.

Am 1. 3. 1729 schrieb von Baratti an den Fürsten114. Er nahm darin zu den vielfältigen
Vorwürfen Stellung. Im einzelnen teilte er mit:

Es sei ihm in auch der Form nach übelster Weise der Vorwurf der Untreue bezüglich
der Admodiation gemacht worden. Dies, obgleich doch klar sei, daß seitens der
fürstlichen Durchlaucht ihm ein Betrag von 12.029 fl 19 Kreuzer geschuldet werde. Zwar
habe man ihm dann später einen Protokollauszug geschickt, in dem er etwas glimpflicher
behandelt werde. Dennoch seien die Vorwürfe der Sache nach aufrecht erhalten worden.
Er nehme hierzu nun im einzelnen wie folgt Stellung:

Zunächst einmal sei festzuhalten, daß auf seiner Seite ein Verschulden nicht vorliege.
Vielmehr sei die Admodiation, die ja auf 6 Jahre beschlossen worden sei, derzeit
jedenfalls noch nicht zu Ende.

Im übrigen verweist er darauf, daß Streitigkeiten nach den Admodiationsverträgen,
insbesondere dem dortigen § 23 durch Schiedsrichter zu entscheiden seien. Im Jahr 1724
sei der Fürst mit seiner Frau in Haigerloch gewesen und man habe auch ihn, Baratti,
dorthin bestellt. Man habe ihm damals mitgeteilt, daß man es gerne sehen würde, wenn er
die Admodiation von Haigerloch und Wehrstein übernehme, weil ja auf Martini 1725 die
Admodiation Josefis zu Ende gehe. Damals sei er es gewesen, der die Admodiation nicht
habe übernehmen wollen. Er habe damals darauf hingewiesen, daß schon von Josefi die
Admodiation nicht habe fortsetzen wollen und zwar zu einem weit geringeren Admodia-
tionsgeld, als von ihm, Baratti, gezahlt worden sei. Schon früher seien die beiden
Herrschaften ohne die Strafen für 6.000 fl verpachtet worden. Er habe deshalb damals in
Haigerloch darauf hingewiesen, daß man zunächst den Ertrag der Herrschaften ermitteln

1,3 Ebd. 45a.
Ebd. 45.

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