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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0059
Admodiationen in Hohenzollern

möge. Er habe sich selbst angeboten, für den Fürsten die Ermittlung der Ertragswerte
durchzuführen. Das habe aber der Fürst damals nicht gewollt und ihm sei dann später
auch nochmals über den damals in Sigmaringen weilenden von Brenner der Wunsch des
Fürsten angetragen worden, die Admodiation zu übernehmen. Schließlich habe er sich
dann dazu bereit erklärt. Bei den Verhandlungen über die Höhe des Admodiationsgeldes
sei man davon ausgegangen, daß früher ein Admodiationsgeld von 9.000 fl gezahlt
wurde. Da der Fürst sich aber Gefälle in Höhe von 3.081 fl 23 Kreuzer und 2 Heller
vorbehalten habe, habe er, Baratti zunächst eingewandt, daß unter den bestehenden
Umständen ein Admodiationsgeld von 6.500 fl eben um 581 fl über dem Josefischen
Admodiationsgeld liege.

Ihm, von Baratti sei sogar damals mit den ihm zugestellten Admodiationsverträgen
befohlen worden, er dürfe gegen niemanden verlauten lassen, daß es keine Administration
, sondern eine Admodiation sei.

Baratti fährt fort:

Selbst nachdem mir die Admodiationsverträge geschickt wurden, habe ich mich noch
bemüht, die Admodiation mit einem anderen Admodiator zustande zu bringen. Ich habe
dann auch - wie die Herrschaft wohl weiß - einen Bauern aufgetrieben, mit dem ein
Vertrag ausgehandelt wurde, wonach er 11.000 fl zahlte und ihm dafür praktisch alle
Gefälle bis auf ganz wenige kleine Posten überlassen wurden. Dieser Bauer hat aber dann
nach wenigen Tagen den Kontrakt zurückgesandt unter Hinweis darauf, daß er zur
Durchführung nicht die nötigen Mittel habe.

Der Fürst selbst hat mir am 26. 8.1725 geschrieben, er wolle auf alle Fälle haben, daß
ich die Admodiation durchführe. Unter dem 19. 3. 1727 schließlich hat mir der Fürst ein
Schriftstück zukommen lassen, in welchem er sich dahin gnädigst erklärt hat, daß Baratti
bei besagtem Admodiationsreceß bis zum Ausgang der Admodiationstraktate ruhiglich
gelassen und die Frongelder von ihm bezogen werden sollen. Letzterer Hinweis erging
durch den Fürsten deshalb, weil es in den ersten Admodiationsjahren zu Differenzen
bezüglich der Frongelder gekommen war.

Im März 1728 bin ich dann nach Sigmaringen beordert worden wegen angeblicher
Anstände in der Haigerlocher Admodiation. In Sigmaringen hat mir dann schließlich der
Fürst mitgeteilt, daß es um eine Forderung wegen eines Wechsels nach München ginge,
den er nicht zahlen könne und dessetwegen er bereits mit dem Kaufmann Lenz in
Tübingen verhandelt habe. Vom Lenz ist ihm aber die Zahlung abgeschlagen worden,
weil er bei ihm noch anderer Forderungen halber in der Kreide gestanden habe.

Ich habe dann damals dem Fürsten verschiedene Vorschläge zur Bereinigung der
Angelegenheit über Hofrat Wolf machen lassen. Ich habe vorgeschlagen, entweder

1. die beiden Posten zu 1.800 fl und 1.985 fl zu bezahlen und dann die Admodiation auf
Martini zu beenden, falls bis zu diesem Zeitpunkt meine Forderungen völlig befriedigt
seien.

2. Durch einen Renteiverwalter die Frongelder verweisen zu lassen und durch ihn
abrechnen zu lassen oder

3. in Zukunft mir die vorbehaltenen Gefälle übertragen und von mir dann 9.000 fl
Bestandsgeld gezahlt würden, also ein Zustand hergestellt, wie er in der Josefischen
Admodiation bestanden hat.

Die hochfürstliche Durchlaucht hat dann mitgeteilt, daß mir ein Bescheid innerhalb
von 2 Monaten zugestellt werden würde. Dies ist aber nicht geschehen. Statt dessen hat
man meinen Admodiationsbediensteten die mir noch nicht abgelegten Rechnungen

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