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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0061
Admodiationen in Hohenzollern

Am 26. 4. 1729117 schrieb Baratti an von Motz und Wolf, fürstlich hohenzollerisch
Sigmaringischer geheimer Rat, Kanzler und Hof rat folgendes: Den beiden Herrn sei ja
bekannt, daß es zu Differenzen wegen der haigerlochschen und wehrsteinischen
Admodiation gekommen sei. In dem Admodiationsvertrag sei in § 23 vereinbart worden,
daß bei Streitigkeiten Schiedsrichter beizuziehen seien. Der Fürst habe sich auf seine, des
Baratti Schreiben vom 17. 1., 2. 3. und 11. 4. dieses Jahres nicht gemeldet und keine
Stellung genommen. Vielmehr habe er das in der Admodiation stehende bare Geld und
die Früchte mit einem Arrest belegt. Er, Baratti, werde nun seinerseits von seinen
Gläubigern gedrängt. Er bitte um Vermittlung.

Auf dem vorstehenden Schriftstück, das aus insgesamt 6 Seiten besteht, sind Seite 1 bis
4 von Baratti beschrieben. Die Seite 5 ist leer und Seite 6 ist wieder beschrieben. Die Seite
6 enthält ein Schreiben, dessen Autor nicht aus dem Schreiben hervorgeht. Es zeigt sich
aber am Schreiben selbst, daß es eine andere Schrift als die der Seiten 1 bis 4 ist. Das
Schreiben ist in München im Mai 1729 abgefaßt worden. Seinem Inhalt nach ist
erkennbar, daß der Fürst während eines Aufenthalts in München das Schreiben
geschrieben hat. Er geht nämlich auf die Seiten 1 bis 4. dieses Schreibens ein und teilt dann
mit, daß die Erforderung eines Schiedsrichters aus dem vermeintlichen Admodiations-
traktat hier nicht zum Zuge käme, weil der gesamte Admodiationsvertrag unwirksam sei.
Auch komme es auf die Forderung des Schmid und Lenzen zu Tübingen nicht an. Baratti
habe ohnehin zuviel aus der Admodiation gezogen.

Mit diesem Schriftstück endet die außergerichtliche Korrespondenz. Zwischen den
Parteien kam es dann zu dem Prozeß vor dem Kammergericht, der nunmehr im
einzelnen beschrieben wird118.

DAS VERFAHREN VOR DEM REICHSKAMMERGERICHT

Im Staatsarchiv Sigmaringen befinden sich unter der Signatur F 70 (Reichskammergericht
) Hohenzollern - Sigmaringen Lit. B 683 die Akten des Reichskammergerichts über
den Prozeß Baratti (Kläger) gegen Fürst Joseph Friedrich von Hohenzollern-Sigmarin-
gen (Beklagter).

Das Aktenstück enthält folgende Schriftstücke:

Ein Schriftstück/Protokoll über den Schriftwechsel von Dr. Schmid119 und Lizenziat
Heeser120 in der Zeit vom 13. 6. 1729 bis 9. 11. 1731. Weiter ist enthalten eine
Generalvollmacht des Herrn Johann Paul von Baratti für seinen Vertreter Dr. Johann
Nicolaus und dessen Stellvertreter Dr. Hoffmann vom 12. 3. 1729. Danach folgen 34
durchnumerierte Schriftstücke folgenden Inhalts:

1.

Generalvollmacht wie oben
2.

Mandatum de non gravando adversus contractum admodiationis, sed manutenendo et
relaxando arresto cum clausula 1729

117 Ebd. 52.

118 Vgl. zur Gerichtsverfassung allgemein Hodler, S. 842.
"' Vertreter des Johann Paul von Baratti.

120 Vertreter des Fürsten.

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