Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0065
Admodiationen in Hohenzollern

29.

Schreiben des Advokaten Ficker an Schmid, daß er bisher noch nicht an die Sigmaringer
und Barattische Sache hat gehen können, Tübingen, 20. 8. 1730

30.

Supplikation pro venia triplicandi von Schmid an den Kammerrichter, worin er ein
Triplicar sub Nummero 1 mit den Beilagen Q und R überreicht, 27. 1. 1731

31.

Triplic- und Conclusionschrift; Schreiben von Schmid an den Kammerrichter zur
Verteidigung Barattis mit Beilagen sub Lit. Q und R, Wetzlar, 23. 2. 1731

32.

Beilagen Lit. Q und R:

Lit. Q: Extra«, wonach sich der Fürst an Baratti richtet: Baratti solle sich, so oft er es
verlange, hierher begeben, um die von ihm anvertrauten Geschäfte zu verrichten
Lit. R: Entspricht der Akte Nr. 19

33.

Supplikation und Bitte des W. Heeser pro venia quadruplicandi cum ipsis quadriplicis an
den Kammerrichter, Exhib. 7. 2. 1731

34.

Untertänigste Quadruplic von Heeser an den Kammerrichter, Verteidigung des fürstlichen
Standpunkts, Wetzlar, 18. 1. 1731.

Die vorstehenden Schreiben sind dem Gericht jeweils mit kurzen Anschreiben
übergeben worden. Diese Anschreiben sind ziffermäßig in der Akte nicht erfaßt. Es
finden sich neben den Begleitschreiben zu den vorgenannten Akten auch mehr oder
weniger kurze Aktennotizen.

Im einzelnen handelt es sich um folgende Schriftstücke:

Schreiben des Dr. Schmid (Vertreter des von Baratti) vom 26. 8. 1729, in welchem er
seinen Receß vom 13. Juni und 13. Juli wiederholt. Er verzichtet auf die übrige erbetene
Zeit und reproduziert Kraft orginal general cum consensu substituti versehenen Gewalts,
so hier literum H übergibt, verkündetes Mandatum des Klägers non gravando adversus
contractum admodiationis sed mantenendo et relaxando arresto. CC. ebener relation
copialiter, auch dazugehörige supplicationes und deren Beilagen sub literum A bis J
inclusive, weilen terminus inferiis magnis gewesen, so will com- und paritionem vernehmen
.

Vom 12. 9. 1729 kommt dann ein Schreiben des Prolizenziats Heeser, in dem er
mitteilt: Mandatsträger empfangen gnädigsten Befehl, namens des Beklagten Kraft copia
signatu inhabender Vollmacht sub Nr. 1 juribus tarnen et reservationibus quibuscum
salvis, übergibt darauf dieser exceptiones sub- et obreptionis mit Beilagen sub literum A
bis H, handelt und bittet Inhalts zuforderst der adjuncto ad recognu vel ex officio.

Am 26. 9. 1729 nimmt Dr. Schmid das Lizenziat Heeser im Namen des hochfürstlichen
Impetrati geschehene Erscheinen jedoch pure und extra protest in Rechten an, behält
sich auch die produzierten anmaßenden exceptiones und deren Beilagen intermino legis
die Rechtszuständigkeit vor. Am 12. 12. 1729 bittet Dr. Schmid, nachdem ihm auf die
gegnerischen Exceptiones die replicierende Notwendigkeit noch nicht zukam, in primo
zuo post ferias ordine termini legalis prorogationem vel pro novo Zeit bis zum 2. und 3.
gnädigst zu vergönnen.

63


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0065