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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0068
Pfeuffer

1. Wenn der Herr Kauner zum nächsten Martini 1728 die Admodiation übernehmen
wolle und mehr dafür geben wolle, so sei er bereit, die Admodiation abzutreten, wenn
ihm indessen sein Vorschuß und seine anderen Forderungen bar bezahlt würden.

2. Man solle ihm die ohnehin für seine assignierten Forderungen, aber bisher vom
Oberamtmann Marmon bezogenen Gelder zur Verrechnung überlassen, bis ihm der
Vorschuß vergütet wäre.

3. Oder man solle seine Admodiation, die um 581 fl höher liege als die vorige, in diese
letztere (josephische) Admodiation verändern und ihm die bei dieser Admodiation
vorbehaltenen und nach Abzug der Ausgaben sich auf 3.081 fl 23 Kreuzer belaufende
Summe pro 9.000 fl Bestandsgeld einräumen. Er wolle hingegen seine Forderungen
von ca. 11.000 fl solange stehen lassen, bis sie ihm zu gegebener Zeit bezahlt würden
und ihm die Admodiation abgenommen werden möchte.

In einem Decret vom 9. Juli127 wurde dann dem Baratti vom Fürsten zugesagt, daß er
wegen seines Vorschusses von 3.785 fl auf die von der Herrschaft Haigerloch über die der
Admodiation vorbehaltenen Geldgefälle versichert würde und ihm wegen seiner drei
Vorschläge nach 2 Monaten Resolution erteilt würde.

Der Fürst entschied sich später dafür, die Admodiation wieder an sich zu ziehen, um
sie selbst administrieren zu lassen. Aus diesem Grund schickte er eine Kommission nach
Haigerloch, um die Übernahme vorzunehmen. Baratti schien nichts dagegen einzuwenden
zu haben, wenn man ihn nur wegen seiner Forderungen auszahlen würde. Eine
Versicherung wegen seiner Forderungen ist ihm bereits gegeben worden, indem man den
jährlich 600 fl betragenden Zins von ablösigen Kapitalien aus der Herrschaft Haigerloch
zugesagt hat128.

Als sich Baratti auf einer Geschäftsreise nach Hechingen befand, nutzte die Kommission
die Gelegenheit, die Rechnungen, die von den Admodiationsbeamten geführt
wurden, einzusehen und den Ertrag zu berechnen. Dabei ergab sich, daß der Ertrag weit
höher lag als angenommen wurde und der Fürst dadurch »schwer geschädigt sei«. Die
Kommission hatte berechnet, daß in der dreijährigen Admodiationszeit die Herrschaften
Haigerloch und Wehrstein einen Ertrag von 34.375 fl, also jedes Jahr 11.458 fl abgaben.
Infolge dessen sei der Fürst gegenüber dem Bestandsgeld von 6.500 fl jährlich um 4.958 fl
lädiert worden.

Der Fürst ging davon aus, daß er wissentlich lädiert worden sei. Diesen Verdacht sah
er dadurch bestätigt, daß

1. er sich erinnerte, daß die Geheimräte Baratti und Brenner bei Errichtung dieses
Bestandsrezesses bemüht waren, zu verhindern, daß jemand von den Beamten, die
den wahren Ertrag wissen könnten, hinzugezogen würden

2. Da Baratti vor Antritt der Admodiation die brauchwitzischen Anschläge, die sich auf
über 11.000 fl belaufen hätten, eingesehen hätte

3. Da Baratti am 12. Juli 1725 noch 4 Monate vor Bestandsantritt die Gefälle ausführlich
untersucht hätte, und dann mit Christian Jauch einen Vertrag abgeschlossen hätteI29,
indem ein jährliches Bestandsgeld von 11.000 fl festgesetzt wurde, wobei noch 16.000
fl als Kaution vorgeschossen werden sollten.

127 Nr. 7.

128 Vgl. Nr. 7.

129 Siehe Nr. 20.

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