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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0069
Admodiationen in Hohenzollern

Der Fürst trug daher der Kommission auf, dem Baratti mitzuteilen, er solle sich
erklären und seinen Fehler verantworten und selbst verhindern, daß dies offenbar
würde130.

Der Fürst reiste kurze Zeit später eigens nach Haigerloch, wo ihn Baratti aber
zunächst vergeblich warten ließ und ihm dann ein Memorial vom 2. 3. 1729 zukommen
ließ m, in dem er den Verlauf der Dinge nach seiner Ansicht schildert und sich gegenüber
den Vorwürfen, die ihm von Seiten der Kommission vorgetragen wurden, folgendermaßen
entschuldigte:

In Betracht dessen, was meine hart angefochtenen Pflichten betrifft,

1. erstrecken sich diese nicht weiter, als daß ich, sofern es meine Geschäfte in Hechingen
zulassen, auch in Sigmaringen zur Verfügung stehen kann

2. habe ich diese Admodiation nicht gesucht, sondern habe diese erst nach viel Zureden
angenommen

3. bin ich jeder Zeit bereit gewesen, meine Admodiation wieder abzutreten, sobald mir
meine, mit der Admodiation nichts zu tun habenden Forderungen bar bezahlt werden
würden

4. müßte es ein klarer Beweis meiner observierten Pflichten sein, daß ich mich bemüht
habe, noch bevor der Kontrakt mit mir völlig abgeschlossen war, den Bauern Christian
Jauch in Bezug auf das Bestandsgeld aufs höchste zu treiben

5. habe ich die Herrschaften Haigerloch und Wehrstein nie zuvor administriert, weshalb
ich auch den eigentlichen Ertrag nicht gewußt haben kann und daher auch nicht
wissentlich habe lädieren und wider meine Pflichten handeln können.

Baratti behauptet deshalb weiter,

a) daß die Summe, die sich aus den den Beamten widerrechtlich weggenommenen 2
Rechnungen zuvor selbst administrieren zu lassen, um den eigentlichen Ertrag zu
erfahren. So habe die josephische Admodiation als Fundament gesetzt werden
müssen

f) außerdem sei der Admodiationskontrakt bis dato des öfteren bestätigt worden, so
daß nicht einmal die Vermutung einer Läsion übrig bleibt.

So sind nach Barattis Ansicht die Unkosten ganz unnötig gemacht worden, denn er
habe, als die Kommission in Haigerloch eingetroffen sei, nur die Bezahlung seiner
Forderung verlangt, die er aber noch nicht erhalten habe. Die Schuld, daß die Sache noch
nicht richtig gestellt worden sei, läge also nicht bei ihm, sondern bei den Kommissaren.

So bittet Baratti den Fürsten, daß er ihm von den beiden Kommissaren Satisfaction
verschaffen solle. Sollte der Fürst aber auf der angeblichen Läsio verharren, müsse
solches in conformität der Admodiationstractate durch einen von beiden Seiten willkürlich
zu erwählenden Schiedsrichter per Kompromiß abgetan werden. Weiter solle der
Fürst ihn wegen der liquidierten 12.029 fl zufriedenstellen. Sollte aber der Fürst den
Kompromiß ausschlagen und ihm weiterhin die Rechnungen vorenthalten lassen, so
würde er sich gezwungen sehen, vor Gericht Beschwerde einzulegen, wo er dann nicht
nur bitten werde, daß er in der Admodiation bis zum Ausgang der 6 Bestandsjahre
belassen würde, sondern auch darauf drängen würde, dal? man ihm seine geforderten
12.029 fl bar bezahlen würde, wenn er auch nur ungern auf der gleichen Extrema
verfallen würde.

130 Vgl. Nr. 22, litera N.

131 Nr. 17.

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