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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0083
Admodiationen in Hohenzollern

Andererseits hat das Reichskammergericht kein Urteil gefällt152, was darauf hindeuten
könnte, daß die Vergleichsanzeige unter Umständen nur mündlich erfolgt ist.

DER VERGLEICH HAT WÖRTLICH FOLGENDEN INHALT:

Zue wissen: demnach entzwiscben dem durchleuchtigsten Fürsten und Herren,
Herren Joseph Friedrich Fürsten zue Hohenzollern, Burggrafen zu Nürnberg, Grafen
zue Sigmaringen und Vöhringen, Herren zue Haygerloch und Wöhrstein, des heiligen
römischen Reichs Erbkammerer einer, und dero ehemahlen gewesten geheimben Rath
und Cammerdirectoris v Baratti nunmehr seelig anderen Theils, wegen der von seiner
hochfürstlichen Durchlaucht diesem in Bestandt erlassenen Herrschaft Haigerloch, und
der darüber hochfürstlicher Seiths ex capite Lasionis vorgenommener Depossessionierung,
auch arrestierung einiger Haabschaften bei dem Kaiserlichen Cammer-Gericht zue
Wezlar einige Process entstandten, und diese bis ad sententiam exclusive geführt:
nunmehro aber der bedacht ex utraque parte ad transigendum genohmmen wordten, es
dato auf erscheinen der beiden obgedachten fürstlichen geheimben Raths seelig Herren
Söhnen Joseph v Baratti und Franz v Baratti, auch dero frauen Mutter Maria Catharina
geborener Stengelin beystandts Herrn Joann Philipp Hepp ambtsburgermeister zue
Hechingen volgender güettlicher Verglich eingegangen, und nach vorheriger Reifer
Überlegung, auch gegen einand gethaner remonstration volgend gestallter beschlossen
worden seye:

Primo Sollen eingangs höchstermelt Seine hoch fürstliche Durchlaucht denen Barattischen
Interessenten wegen den bey höchstderoselben zu protendieren
habenden, undt den haygerlochischen bestandt nit angehenden Capital ad
12029fl sambt hiervon forderenden Interesse überhaubts 9000fl dergestall-
ten verschreiben, dass seye solche ahn berührte Baratti Interessenten, oder
Jedweder Rechtmässige Innhabem schuldig zuseyn bekhennen, selbe auch bis
zue deren abzahlung jedes Jahr, und an Martine 1739 das erste mahl mit 450
fl ab dero bergwerkh im Laucherthall in so lang, bis die haygerlochische
Capital gnädigster Herrschaft widerumben flüssig werden, worauff seye
alsdann der obigen 450fl halber angewysen seyn aollen, verzünsen153 lassen:
negst denen

secundum In Betracht der Barattischen Langwürrigen geleisteten verschiedenen gutten
Diensten ein absolutorium über den haygerlochischen bestandt und der
darumben zu haben vermeinten läsion erthaillen wollen, dergestallten, dass

152 Vgl. zum Entscheidungswillen des Reichskammergerichts zu jener Zeit auch Cramer, a.a.O. S.
351: In diesem Bericht, den das Reichskammergericht jetzt auf ausdrückliches Verlangen
erstattete, heißt es, die Zahl der Assessoren sei zur Bewältigung der Prozesse nicht ausreichend.
. . . In der Tat war damals die Zahl der Assessoren so geringwie nie; es waren ihrer nur 8, während
es nach dem Westfälischen Frieden 50 sein sollten, aber nie mehr als 18 gewesen waren. 1720
beschloß man die Vermehrung auf 25, brachte es aber nur zu 17 Mitgliedern, bis 1782 die
gesetzliche Zahl erreicht wurde.. . . Selbst bei zahlreicherer Besetzung des Gerichts konnten nicht
so viele Prozesse weggearbeitet werden, als von Neuem eingingen, um wieviel mehr war dies zu
unserer Zeit bei 8 Mitgliedern der Fall.

153 Es ist kein Zinssatz genannt. Aus dem Zusammenhang der Lektüre anderer Quellen jener Zeit
läßt sich aber entnehmen, daß ein Zinssatz von 5 % allgemein üblich und selbstverständlich war.

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