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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0084
Pfeuffer

gleichwie die Baratthischen Interessenten wegen der Depossessionierung,
undt denen arrestierlichen Innbehaltenen Haabschaften, auch all anderen zu
haben vermeynenden ansprüchen (was nahmens sie seyen) nichts mehr zu
protendieren, sondern hiemit auf alles renunciert haben, also auch höchster-
sagt Seine hochfürstliche Durchlaucht hinwiderumben an syn Barattischen
Interessenten nec ex Capite Laesionis, nec doli, nec ex alio titulo einige
forderung mehr machen wollen: woebey haubtsächlich verstandten sein solle,
dass die Barattischen activa, etpassiva, so vihlsye von dem haygerlochischen
bestandt herrühren, undt in-oder ausser selber Herrschaft annoch zubezahlen
seyndt, auf Seine hochfürstliche Durchlaucht übergehen, und die Barattischen
Interessenten mitselben auf keinerley weyse weder pro noch contra
etwas mehr zuthuen haben, sondern alles auf hiesiges hochfürstliches Haus
khommen solle. Worüber die angezogenen Baratthischen Interessenten sich
tertium verbündlich eingelassen, dass sie anfangs berührte, undt per aversionem
stipulierte neun tausendt gülden in so lang zu einem Capital stehen lassen
wollen, bis deren abzahlung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht von Selbsten
gelegen und gefällig seyn würdet, jedoch mit dem Expressen beysatz, dass
die Zünsen hiervon jedes mahl Richtig abgeführt werden. Vornehmlich aber
sollen Sye

quartum gleich bei auslieferung dieses alle in band habende, das bemelte protendierte
Capital zu 12029fl an den haygerlochischen bestandt oder andere forderungen
concernierende acta undt briefschafften extradieren, damit zue ewigen
Zeiten einige Protension mit fueg nit mehr gemacht werden könne: Immassen
Sie Barattische Interessenten samentlich, besonders diefraw wittib Sich aller
Exceptionen, beneficien, undt Privilegien (wie die Nahmen haben mögen und
in Rechten erdacht werden können) auch besonders zu bestem des weiblichen
geschlechts eingeführt seindt, fümemlich des senatus consulti Vellejam wohl
wüssentlich und bedächtlich begeben undverzeyhen, auch sich erbiethen, bey
dem kayserlichen Cammergericht zue Wetzlar die anzaig dieses Vergleichs
gleich zu thuen, undt damit diesen Process gäntzlichen abzustellen: welch
letzteres auch an hieseitigen Agenten beschehen solle.

Dessen zue wahrem Urkund dieser Recess in duplo, sowohlvon Seiner Hochfürstlichen
Durchlaucht, als denen Samentlichen Barattischen Interessenten, undt beystandt aussge-
ferthiget, undt jedem Thaill ein Exemplar hiervon zugestellt wordten. So beschehen zue
Sigmaringen den ISten Aprilio 1738.

Es folgen Unterschriften nebst Siegel.

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