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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0097
Evang. Dorfschulwesen im Kreis Balingen

Seltener waren Leistungen folgender Art: 4 Klaffter Schulholtz müssen die bauem im
gemein auf ihre Kosten hauen und for das Schuolhaus führen76. Oft taucht jedoch das
Holz zum Heizen des Schulhauses in den Einkommensfixierungen der Lehrer überhaupt
nicht auf, was den vorsichtigen Schluß zuläßt, daß der Schulmeister dafür selbst
aufzukommen hatte. In einigen Gemeinden wird dem Lehrer das Holz auch uff seine
Kosten gehauen und vor das Schulgebäude gefahren.

Wenn der Lehrer gleichzeitig auch noch das Messneramt versah, addierte sich dazu
nochmals ein kleiner Geldbetrag bzw. Naturalien, vor allem Getreide, möglicherweise
eine Wiese oder ein Acker.

Weitverbreitet war auch das von jedem Einwohner einmal im Jahr zu entrichtende,
sogenannte Messnerbrot, womit z.B. ein acht-pfündiger Laib brot77 gemeint sein
konnte.

Auch Sonderleistungen des Messners wurden extra vergütet. Wenn ein altes begraben
würdt, hat er ein laib Brot und eine Hennen, wan ein Kind begraben würdt, empfange er
einen Pfennig7*.

Eine solche lange Auflistung der einzelnen Posten, aus denen eine Lehrerbesoldung
bestehen konnte, gerät jedoch leicht in die Gefahr falscher Schlußfolgerungen. Die
Lehrerbesoldung war keineswegs üppig, da die verschiedenen Posten nicht überall
zugleich auftraten, also sich die Gehälter stark von einander unterschieden.

Bemerkenswert bei der Besoldung der Lehrer ist außerdem noch, daß sie von
mehreren, verschiedenen Instanzen »gereicht« wurde: Vom Heiligen Kasten, einer
kirchlichen Instanz, als auch von der jeweiligen Gemeinde, sowie von der Elternschaft
der Schüler über das Schulgeld.

11.5. Die Schulaufsicht

Der Zerstückelung der Besoldung der Dorfschullehrerschaft entsprach die Kompliziertheit
der Schulaufsicht. Dieser diente die visitatio scholarum tarn publica, die
öffentliche Schulvisitation, die einmal, bis zum 17. Jahrhundert teilweise auch zweimal
im Jahr durchgeführt wurde.

Anlaß für diesen öffentlichen Schulbesuch war der jährliche Gemeindebesuch des
Specialsuperintendenten, der oberster Schulherr eines Bezirks war und gleichzeitig
sowohl den Staat als auch die Kirche repräsentierte. Begleitet wurde er bei der
Schulvisitation von einer Gruppe von Amtsträgern aus der Gemeinde, von den Ministri,
also Pfarrer und Diacon, von dem Schultheisen und dem Rat bzw. dem Gericht der
Gemeinde, ebenso von einem Vertreter aus der Bürgerschaft, der die schulgeldzahlenden
Einwohner zu vertreten hatte. Während der übrigen Zeit des Jahres... sollen die Pfarrher
selbiger orten die Superattendenten sein79. Sie waren somit die direkten Vorgesetzten der
Lehrer, damit auch die Schulmeister, so teutsch leeren, nit ires gefallen handeln, sondern
alle Sachen diser Ordnung gemeß anrichten80.

Aus diesem Grund sollte der Pfarrer auch allwegen in acht oder vierzehn Tagen
unversehens, doch zu gelegener Zeit sich in die Schul verfügen, sehen und acht nehmen,

n LKA, A 12, Nr. 41.

77 LKA, A 12, Nr. 41.

78 LKA, A 12, Nr. 41.
" LKA, GKO, Bl. 140.
* LKA, GKO, Bl. 140.

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