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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0105
Evang. Dorfschulwesen im Kreis Balingen

Anders bei den lateinischen Schulen. Hier heißt es: Auf das die Schulknaben und ire
Eltern item die Pädagogi wissen, zu wölcher zeit sie sich zu der Schul schicken sollen, so
ordnen und wollen wir, dasfürohin, wann kein Feiertag ist, in allen Schulen täglich drey
Stunden vormittag, nämlich Sommerszeiten von der sechsten Uhr bis auf die sibente und
dann von der achten Uhr bis ungefarlich auf die zehende, aber 'Winterszeiten von der
sechsten Uhr bis ungefarlich auf die achten vnnd dann von der neunten Uhr bis auf die
Zehnde. Vnnd nachmittag auch drey Stund, beides Sommers vnd Winters Zeiten gleich,
nämlich von zwölf Uhr bis umb zwey und dann von drey Uhr bis umb viere Schul
gehalten solle werden .

Daß sich die Dorfschulen des Kreises hinsichtlich der Dauer des täglichen Unterrichts
nach den Lateinschulen ausrichteten, deutet ein Fall aus Leidringen aus dem Jahr 1584
an.

Dem dortigen Dorfschulmeister wurde vorgeworfen, das er in der schul faarlessig
seyen?.

Im Laufe der Untersuchungen dieser Vorwürfe stellte sich aber das widerspil, sprich
Gegenteil, heraus, dann er alle tag 6 Stund auffs wenigst mit den Knaben zubringt111.
Diese Übereinstimmung der täglichen Schulzeit von 6 Stunden zwischen Lateinschule
und Dorfschule läßt möglicherweise die vorsichtige Vermutung zu, daß man in den
Dorfschulen auch in den anderen Punkten, z. B. hinsichtlich des Schulbeginns bzw.
Ende des Unterrichts, sich nach den Lateinschulen ausrichtete.

Doch muß in bezug auf den Unterricht im Sommer für die Dorfschulen differenziert
werden:

In der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg kann davon ausgegangen werden, daß im
Sommer auf den Dörfern kein Unterricht gehalten wurde, obwohl von staatlicher Seite
gefordert: Die Dorff-Schulmeister sollen mit Ernst vermahnet werden, daß wo müglich
auch die Sommer-Schulen angerichtet werden, damit, was die Jugend im Winter gelernt,
im Sommer nicht wieder vergessen und der Kirchengesang wie auch der Catechismo nicht
in Abgang komme139.

Nach dem Dreißigjährigen Krieg werden die staatlichen Bemühungen um die Einrichtung
der Sommerschule wieder aufgenommen. In einem Rescript von 1654 heißt es:
Weil... an manchem Ort... bey angehenden Frühlings- und Feldgeschäften die Eltern die
Kinder wieder zu Hause behalten, so soll den Eltern in den Predigten... ernstlich
zugesprochen werden, ihre unschuldigen Kinder nicht so unverantwortlich zu versäume,
sondern den gantzen Winter wie auch zu Sommerzeiten wenigst alle Vormittag fleissig
zur Schul schicken.

Da aber... die Eltern im Sommer ihre Kinder zu den Haus- und Feldgeschäfften...
bedürfen, . ..solle doch... die Knaben... den Sommer alle Sonn- und Feyer-Tag, wann
man das erste oder ander Zeichen läutet, auch in den Wochen, wann es etwa Regen-Tag
oder Unwetter gibt, in die Schul kommen 14°.

1672 wurde sogar noch massiver auf die Einführung der Sommerschule gedrängt:

LKA, GKO, Bl. 123.
LKA, A 1, 1584 I.
LKA, A 1, 1584 I.

LKA, Synosura Ecclesiastica von 1687, S. 416f.
LKA, Synosura Ecclesiastica von 1687, S. 418 f.

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