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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0122
Werner

Dessen ungeachtet mußte Schmalzbach vor Antritt der Stelle den Diensteid ableisten,
nachdem er von Kreisschulinspektor Overmeyer auf die Obliegenheiten seines Schulamtes
sowie auf die Bedeutung des Eides hingewiesen worden war. Hierauf leistete er am 8.
November 1908 den Eid, wie es damals üblich war:

Ich Leopold Schmalzbach schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, daß
Seiner Königlichen Majestät von Preußen meinem Allergnädigsten Herrn, ich untertänig,
treu und gehorsam sein, und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach
bestem Wissen und Gewissen genau erfüllen, auch die Verfassung gewissenhaft beobachten
will, so wahr mir Gott helfe}2

Der Dienst-Vertrag vom 15. November 1908, abgeschlossen mit dem Lehrer und
Kantor Leopold Schmalzbach von dem israelitischen Schul- und Gemeindevorstand in
Hechingen, lautete:

/.

Nachdem die Königliche Regierung durch Verfügung vom 7. November Nr. Sch. 2036
auf Antrag des israelitischen Schul- und Gemeindevorstandes hier den Leopold Schmalzbach
, der im israelitischen Lehrerseminar in Würzburg vorgebildet ist und seine erste
Dienstprüfung als Lehrer im Königlichen Schullehrerseminar in Würzburg mit Erfolg
bestanden, mit der einstweiligen Verwaltung der in der hiesigen israelitischen öffentlichen
Volksschule erledigten Lehrerstelle vom 9. November ab in stets widerruflicher Weise
beauftragt hat, überträgt der israelitische Gemeindevorstand in Hechingen dem
Schmalzbach von demselben Zeitpunkt an den mit der Lehrerstelle organisch verbundenen
Vorsängerdienst in ebenfalls provisorischer Weise. Letzterer umfaßt den gesamten
Synagogendienst nach Maßgabe der hier zur Zeit bestehenden von der Königlichen
israelitischen Oberkirchenbehörde für das Königreich Württemberg erlassenen und hier
angenommenen Synagogen-Ordnung.

2.

Leopold Schmalzbach übernimmt die einstweilige Verwaltung der oben bezeichneten
Stelle und ist in der Ausübung des Schulamts nach der staatlicherseits festgestellten oder
in Zukunft erscheinenden Gesetzen, Verordnungen und Verfügungen der Königlich
Preußischen Schul-Aufsichtsbehörde und ihren Organen - Königliche Kreisschulinspektion
, Oberamt, Lokalschulkommission - unterstellt, deren Weisungen Folge zu leisten er
hiemit feierlich verpflichtet ist. Den vorgeschriebenen Diensteid hat Leopold Schmalzbach
am 8. November anni currentis in die Hände des Königlichen Kreisschulinspektors
Overmeyer abgelegt. In Ausübung des gesamten Synagogendienstes untersteht Leopold
Schmalzbach der unmittelbaren Aufsicht der Kultusverwaltung der hiesigen Gemeinde,
deren Weisungen er nachzukommen hat. Schmalzbach verpflichtet sich, seinen Dienst in
Schule und Synagoge treu- und gewissenhaft wahrzunehmen, insbesondere die Grundsätze
der Vaterlandsliebe, der Treue zum Kaiser- und Königshause, des Gehorsams gegen
die Obrigkeit in Wort und Tat, in der Schule, beim Gottesdienst, wie in seinem sonstigen
Leben festzuhalten und zu betätigen.

2 Ebenda. Bl. 4.

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