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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0126
Werner

Leopold Schmalzbach ah Kultusbeamter und Lehrer in der israelitischen Gemeinde
Hechingen, in dem er ausführte: Er [Leopold Schmalzbach] verwaltete seitdem diese
Stelle nach Angabe des Kreisschulinspektors mit Eifer und Hingabe in durchaus
befriedigender Weise und versteht es, mit den Kindern gut umzugehen. Nun ist auf den
vom unterzeichneten Regierungspräsidenten befürworteten Antrag des inzwischen aus
dem österreichischen Staatsverbands entlassenen Schmalzbach um Naturalisation der. . .
ablehnende Bescheid des Herrn Ministers des Innern ergangen. Er bat um Auskunft, ob
mit Rücksicht auf diesen Bescheid eine weitere Verwendung des Schmalzbach in seiner
bisherigen Stellung und nach etwa bestandener 2. Lehrerprüfung vor einer preußischen
Prüfungskommission dessen endgültige Anstellung möglich ist. Er verwies auch nochmals
auf die besonderen Gründe, welche die israelitische Kultusgemeinde in Hechingen zur
Wahl des Schmalzbach bewogen haben. Diese Gründe bestehen unseres Wissens noch
fort. Daher, so folgerte er, wird eine etwaige Entlassung des Schmalzbach aus seinem
jetzigen Dienste in der genannten israelitischen Gemeinde voraussichtlich als im Widerspruch
stehend mit den Erlassen von 1908 betrachtet, auch zur Erregung von Unzufriedenheit
und zu abfälligen Äußerungen in der Presse benutzt werden.22 Der Minister des
Innern merkte für den Regierungspräsidenten in Sigmaringen sogleich an, den Leon
Schmalzbach auf sein Naturalisationsgesuch schon jetzt abschlägig zu bescheiden.11 Den
Oberamtmann in Hechingen rügte er, den Genannten . . . in dem Glauben bestärkt zu
haben, daß seine Entlassung aus dem österreichischen Staatsverbande Voraussetzung für
seine Naturalisation in Preußen sei.2*

Kreisschulinspektor Overmeyer bemerkte in dem Bericht über die am 24. Juni 1910
abgehaltene Revision der jüdischen Schule zu Hechingen: Lehrer Schmalzbach hat sich
bemüht, seine Aufgabe, die wegen der geringen Schülerzahl [6 Schüler] und wegen der
sozial wie wirtschaftlich günstigen Verhältnisse der Eltern der Kinder allerdings nicht
schwierig ist, treu und gewissenhaft zu erfüllen. Die ihm früher erteilten Winke und
Anregungen hat er beachtet.25 Trotzdem nahm Regierungspräsident Graf Brühl wenige
Tage später im Beisein des Kreisschulinspektors eine erneute Revision der Schule vor.
Dabei hat er zwar ebenfalls einen befriedigenden Eindruck von der Tätigkeit des Lehrers
Schmalzbach bekommen. Bei dieser Gelegenheit hat er ihm aber eröffnet, - und dies wird
der Anlaß des Schulbesuchs gewesen sein, - daß seine endgültige Anstellung . . . im
preußischen Schuldienst ausgeschlossen und. . .die Regierung daher nicht in der Lage sei,
ihn zu der 2. Prüfung, die er demnächst vor einer preußischen Prüfungskommission
abzulegen beabsichtigt, zuzulassen, weil das Bestehen der 2. Prüfung ein Anrecht auf
endgültige Anstellung gebe. Er stellte ihm daher anheim, anderweit endgültige Anstellung
zu suchen.211

Dessenungeachtet hielt der israelitische Schul- und Gemeindevorstand an Schmalzbach
fest und schloß am 11. September 1910 einen neuen Dienstvertrag mit ihm ab.27

Nachdem Leon Schmalzbach am 15. September 1910 erneut eine Eingabe an den
Minister des Innern gemacht hatte, wurde ihm abermals eröffnet, daß dieser sich nach

22 StAS Ho 235 I-XI 1437. Königliche Regierung. Tagebuch Sch. Nr. 655.

23 Ebenda, Vermerk v. 22. April 1910.

2" StAS Ho 235 I-XI 1437. Abschrift. Der Minister des Innern. IV.C 3493. Berlin, den 26. März
1910. Auf den Bericht vom 15. d. Mts. I. 1197.

25 Ebenda (Im Revisionsbericht unter IV. Bemerkungen).

26 Ebenda, S. 1.

27 StAS Ho 235 I-XI 1435.

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