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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0131
Leon Schmalzbach

4. Militärverhältnis - Kriegsfreiwilliger? - Militärdienst - Mitglied im Reichsbanner

Bereits in seinem Bewerbungsschreiben an die Königliche Regierung vom 1. September
1908 kommt Schmalzbach auf die Militäranforderungen zu sprechen: Bei der im
Januar 1906 auf dem Österreich-ungarischen Generalkonsulat vorgenommenen militärärztlichen
Untersuchung des Gefertigten wurde dieser für militärfrei erklärt, sodaß er in
Österreich nicht mehr zur Stellung erscheinen muß. Bei einer eventuellen Naturalisation
in Hechingen erklärt sich der Unterzeichnete bereit, allen Anforderungen, die die
Militärbehörde an ihn stellen wird, gewissenhaft nachzukommen.47

Nachdem Schmalzbach im Juni 1913 in den preußischen Staatsverband aufgenommen
worden war, wurden seine 'Militärverhältnisse' akut. Am 10. Juli 1913 teilte er dem
Schulrat pflichtgemäß mit: Bei der gestrigen Generalmusterung wurde mein Militärverhältnis
endgültig geregelt und ich dem Landsturm ohne Waffe zugeteilt. Auf dem
Königlichen Oberamt wurde mir früh bei Ausfolgung meines Landsturmscheines gesagt,
daß der Königlichen Regierung Sigmaringen umgehend Mitteilung von dem Abschluß
meiner Militärangelegenheit gegeben wird. Leon Schmalzbach. Lehrer.48 Der Kreisschulinspektor
schrieb am 28. August 1914 an die Königlich Preußische Regierung in
Sigmaringen: Lehrer Schmalzbach will, falls die Königliche Regierung es gestattet, sich als
Freiwilliger melden und eintreten. Der Vorsitzende der israelitischen Gemeinde erklärte
mir, man wolle Schmalzbach kein Hindernis in den Weg legen, wenn auch seine
Anwesenheit wegen der bevorstehenden hohen Feiertage der Israeliten erwünscht sei. Die
israelitische Schule zählt etwa 7 Kinder, die eventuell die evangelische Schule besuchen
könnten. Königliche Regierung bitte ich um Bescheid. Overmeyer.49

Der Vorstand der israelitischen Gemeinde Hechingen wandte sich am 2. Oktober
1914 an das Königliche Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten in
Berlin die Stellvertretung des Lehrers und Vorsängers Leon Schmalzbach betreffend und
führte aus: Wenn Lehrer Schmalzbach als Freiwilliger angenommen würde, dann hätten
wir gegen die vorübergehende Aufnahme der israelitischen Volksschüler in eine andere
städtische Volksschule allerdings nichts einzuwenden. Wir wünschen aber nicht, daß eine
derartige Ordnung der Angelegenheit so lange andauern solle, bis etwa Herr Schmalzbach
in der Lage ist, seine Stelle wieder zu übernehmen. Als Begründung fügte der
Vorstand an: Mit der Lehrerstelle ist bei uns bekanntlich der Vorsängerdienst verbunden,
und ist der Vorsänger zugleich auch Ausübender von Kultushandlungen, die anderwärts
von einem Rabbiner vorgenommen werden. Diesen Teil der Tätigkeit des Herrn
Schmalzbach könnten wir für längere Zeit nicht unvertreten lassen, und wie lange dieser
Herr wegbleibt, wenn er einmal angenommen ist, das läßt sich ja gar nicht voraussagen.
Des ferneren möchten wir aber auch unsere Kinder in der Volksschule, in der höheren
Töchterschule und im Gymnasium nicht längere Zeit ohne Religionsunterricht lassen. Aus
diesen Gründen bat der Vorstand die Königliche Regierung, eine geeignete Persönlichkeit
bezeichnen zu wollen, die während der Abwesenheit des Herrn Schmalzbach diese
Dienste übernehmen könne.50 Der Oberamtmann berichtete an die Königliche Regie-

47 StAS Ho 235 I-XI 1437 Bl. .9 und 10.

48 StAS Ho 235 I-XI 1435.

49 StAS Ho 235 I-XI 1435. Der Kreisschulinspektor. No. 739. Hechingen, den 28. August 1914.
Betrifft: Lehrer Schmalzbach in Hechingen. An die Kgl. Regierung Sigmaringen.

50 StAS Ho 235 I-XI 1435.

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