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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0150
Werner

zur sorgfältigen Verwahrung übergeben.10* Die Weiterführung der Register durch den
Standesbeamten der Stadtverwaltung war damit hinfällig.

Am 17. Dezember 1938 unterzeichnete Leon Schmalzbach als Rabbinatsverweser die
Empfangsbescheinigung: Der Unterzeichnete Leon Schmalzbach bescheinigt den Empfang
der vorstehend aufgeführten Register. Ich bin darauf hingewiesen worden, daß ich
diese zu treuen Händen und zur sorgfältigen Verwahrung unter persönlicher Haftung
erhalten habe.105 (Die Empfangsbescheinigung ist im Anschluß an eine Auflistung der
standesamtlichen Register der israelitischen Kirchengemeinde angefügt).

Emil Weil stellte am 30. Dezember 1938 einen Dringlichkeitsantrag an den Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde um Freigabe des gesamten Aktenmaterials. Er führte u.
a. aus: Nachdem Herr Leon Schmalzbach seine Tätigkeit als Gemeindesekretär und
-rechner wieder aufgenommen hat, sind eine Fülle von sofort zu erledigenden Anfragen
und Bescheinigungsanträgen an die israelitische Gemeinde herangetreten. Auch seitens
des Bürgermeisteramtes wurden zwei Anfragen wegen der Staatsangehörigkeit von
Juden gestellt, die infolge der Beschlagnahme des Materials nicht beantwortet werden
können. Welche Folgen dies für die Betroffenen in rechtlicher Hinsicht haben kann,
brauche ich nicht weiter auseinanderzusetzen. . . . Inzwischen sind neue Aufgaben
hinsichtlich der Wohlfahrtspflege an die Israelitische Gemeinde herangetreten. Auch diese
können nur behelfsweise erledigt werden. Die israelitische Gemeinde hat ja im Kleinen
die gleichen Aufgaben wie eine größere Behörde für den umfangreichen Kreis der von ihr
Betreuten. Es liegt auch im Interesse der Staatsbehörden, daß die Israelitische Gemeinde
die ihnen von den Aufsichtsbehörden zugewiesenen Aufgaben erfüllen können. Dies
bezieht sich nicht zuletzt auf Auswanderungsangelegenheiten, wozu die israelitischen
Registraturen manches wichtige Schriftstück ausstellen müssen. Als besonders vordringlich
bitten wir um Rückgabe unserer gesamten Gemeinderegistratur. . . ,106

Der Bürgermeister beantwortete den Dringlichkeitsantrag am 6.1.1939 wie folgt: An
die Israelitische Gemeinde Hechingen. Betr.: Beschlagnahme des Aktenmaterials
1. Nach höherer Anordnung wird Ihnen das beschlagnahmte Aktenmaterial restlos
zurückgegeben gegen Empfangsbescheinigung. Die Bücherei muß vorläufig noch zurückbehalten
werden. Ferner ist mir anzugeben, wer für die Verwahrung und Verwaltung
verantwortlich ist. Für den Fall einer Auswanderung des mit der Aktenverwaltung
Beauftragten, ist mir der Nachfolger anzugeben. Ich weise noch darauf hin, daß jede
Vernichtung irgendwie noch wertvollen Archivmaterials verboten und strafbar ist.

Die Abholung des Archivmaterials hat am Montag, nachmittags in der Berufsschule
hier zu erfolgen.107 Eine Mehrfertigung ging an die Polizei mit dem Auftrag, die
Gegenstände an Hand der anliegenden Verzeichnisse und gegen die Empfangsbescheinigung
herauszugeben. Schmalzbach bescheinigte am 6. Januar 1939 im Auftrag als
Gemeindesekretär die Rückgabe des gesamten eingezogenen Archivmaterials und
sonstiger Gegenstände mit Ausnahme der Büchereien. Die Empfangsbescheinigung ist
gegengezeichnet mit Federer, Polizeihauptwachtmeister:10t Mit der Verwahrung und

IM Ebenda. - Schreiben betr. Besorgung der Standesamtsregister der Juden in Hechingen. Zur
Verfügung vom 5. 12. 1938. Pol. 1001.4.

105 Ebenda.

106 Ebenda.

107 Ebenda.

108 Ebenda.

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