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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0155
Leon Schmalzbach

am 10. November 19391 wurden alle jüdischen Männer verhaftet und ins Landgerichtsgefängnis
gelassen. Am Tage darauf wurden jedoch alle bis auf Leon Schmalzbach und
Landgerichtsrat a. D. Dr. Meyer entlassen. Letztere brachte man ins Gefängnis nach
Stuttgart, wo man ihnen nach drei Tagen wieder die Freiheit schenkte.

Mit Ausbruch des Krieges kamen sofort die Lebensmittelkarten heraus, welche auch
die Juden bekamen, die ich auf dem Rathaus abholen mußte. Damit jeder Kaufmann
wußte, was für einen Kunden er vor sich habe, wurde eine Zeit später ein großes J
aufgedruckt: Genußmittel wie Tee, Kaffee und Hülsenfrüchte wurden den Juden
gestrichen. Im Gegensatz zu den größeren Städten wurde in Hechingen kein Judenladen
eingerichtet. Aber fast alle Läden hatten an den Türen Plakate angeschlagen: Juden
unerwünscht. Die Magermilch bekamen die Juden in der gleichen Menge wie die
Christen.

Im Gegensatz zu anderen Ortschaften konnten die Juden in Hechingen mit ihrer Lage
zufrieden sein. Die Juden trugen mit Würde ihr Los, nicht mit gebeugtem Nacken,
sondern aufrecht und stolz, aber überall bescheiden und zurückhaltend in ihrem
Auftreten. Dies wurde sogar, wie man hörte, von der Städtischen Behörde und höheren
Gerichtsbeamten anerkannt.126

12. Privatunterricht für jüdische Kinder - Unterrichtserlaubnisschein

In einer Erhebung der Polizei vom 14. November 1939, veranlaßt durch das
Arbeitsamt, über den Arbeitseinsatz der Juden wird bei Leon Schmalzbach angegeben:
Leon Schmalzbach, geb. am 13. 10. 82 in Jaroslaw, als Lehrer tätig gewesen, Gold-
schmiedstr. 18 wohnhaft. Ohne Beschäftigung und arbeitsfähig.127 Die Stadtgemeinde
machte aber keinen Gebrauch von der Möglichkeit des Arbeitseinsatzes von Juden in
gemeindlichen Betrieben und bei öffentlichen gemeindlichen Arbeiten. Zur Bergung der
Heu-, Öhmd und Getreideernte in Hechingen und Stetten wurden die Juden aber -
soweit arbeitsfähig - eingesetzt.

Inzwischen hatte Leon Schmalzbach seine Tätigkeit als Lehrer wieder aufgenommen
und erteilte Privatunterricht für jüdische Kinder.128 Weil der Antrag eines Vaters von
vier Hechinger schulpflichtigen Kindern auf rechtliche Gleichstellung mit jüdischen
Mischlingen ersten Grades abgelehnt worden war, fragte der Bürgermeister bei Kreisschulrat
Bader in Hechingen an: Gemäß § 6 dieser Verordnung ist die Reichsvereinigung
der Juden verpflichtet, für die Beschulung der Kinder F. zu sorgen. Die Zugehörigkeit zur
jüdischen Religionsgemeinschaft ist dabei nicht ausschlaggebend. Ich bitte um Mitteilung,
welches die nächste jüdische Schuleinrichtung ist, damit die Erfüllung der Schulpflicht von
hier aus überwacht werden kann.129 Zu diesem Schreiben des Bürgermeisters vom 18.
August 1939 nahm der Schulrat wie folgt Stellung: Der Leiter der jüdischen Schule in
Haigerloch, Gustav Israel Spier, ist nach Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten

126 Carl Hamburger, (wie Anm. 97).

127 SAH API 5422 Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde. - Schreiben vom 14. 11.
1939 betr. Arbeitseinsatz der Juden.

128 Zu dem Komplex »Schulbesuch der israelitischen (Volks-) Schüler nach Auflösung der
israelitischen Volksschule in Hechingen 1926« beabsichtige ich, an anderer Stelle einen Beitrag
vorzulegen.

129 SAH Apl 5422 Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

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