Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0178
Werner

blick ein, da ist die Geduld zu Ende. Der Mordbube Grünspan hat höhnisch bekannt,
daß er im Namen des ganzen Judentums geschossen hat und daß er in dem unschuldigen
Opfer seiner Rachsucht das deutsche Volk treffen wollte. Kein Jude kann sich von
dieser Blutschande reinwaschen, sie mögen sich winden und drehen, wie sie wollen.

Was sich in den letzten 24 Stunden in Deutschland abgespielt hat, ist der Ausdruck
einer gerechten Empörung der breitesten Schichten des deutschen Volkes
. Es kann nicht als Vergeltung gewertet werden. Ein Mord ist nicht durch
zersplitterte Fensterscheiben oder vielleicht ein paar wohlverdiente Ohrfeigen für
herausfordernde Judenlümmels zu sühnen, das deutsche Volk ist auch viel zu diszipliniert
, als daß es sich zu irgendwelchen >Racheakten< hinreißen ließe. Wer Zeuge der
Kundgebungen war, muß sich vielmehr über die bewundernswerte D i s z i p 1 i n, die trotz
der unerhörten Empörung über die schamlose feige Mordtat von den Massen eingehalten
wurde, wundern. Es ist nicht zu >Pogromen< gekommen, wie die jüdisch-marxistische
Auslandspresse am Tage zuvor bereits ankündigen zu können glaubte.

Es ist selbstverständlich, daß das deutsche Volk weiterhin Disziplin bewahrt. Die
Ereignisse mögen dem Weltjudentum jedenfalls aber zeigen, daß das deutsche Volk
nicht länger mit sich spielen läßt. Wenn man gegen deutsche Volksgenossen, ja
selbst gegen die amtlichen Vertreter des Reiches die Mordwaffe erhebt, dann kann man
nicht erwarten, daß die Rassegenossen in Deutschland mit Samthandschuhen behandelt
werden. Auf dem Wege der Gesetzgebung wird das Judentum, wie Dr. Goebbels
ankündigte, die endgültige Antwort auf die feige Mordtat in Paris erhalten.

Dok. VII Rundschreiben Nr. 6171 des Isr. Oberkirchenrats an sämtliche Vorsteherämter
, Gemeindepflegen, Rabbiner und Lehrer. - Abschrift.
Lagerort: SAH API 5422 Bd. Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

Die Geheime Staatspolizei/Staatspolizeileitstelle Stuttgart hat uns auf Anfragen
mitgeteilt, daß die jüdischen Gemeindepflegen ihre Arbeit wieder aufnehmen können.
Sollten sich irgendwelche Schwierigkeiten ergeben, so empfehlen wir, sich entweder an
uns oder an die zuständige Außenstelle der Geheimen Staatspolizei zu wenden.

Das Gleiche gilt für die Wiederaufnahme der Arbeit der jüdischen Wohlfahrtspflege
in der Gemeinde und der Jüdischen Winterhilfe in Württemberg.

Soweit Schulgebäude beschlagnahmt waren, sind diese nach einer Anordnung der
Geheimen Staatspolizei Stuttgart wieder freizugeben. Gegen die Aufnahme des ordentlichen
Schulbetriebes bestehen behördlicherseits keine Bedenken. Wir ersuchen die
Rabbiner, ihre Arbeit unmittelbar wieder aufzunehmen.

Soweit infolge der Ausschließung der jüdischen Schüler aus den öffentlichen Schulen
in einzelnen Gemeinden Kinder nicht mehr in die Schule können, ist uns sofort hierüber
Bericht zu erstatten, damit wir deren Einweisung in andere Schulen vornehmen können.
Soweit Religionslehrer dadurch ihren Religionsunterricht nicht mehr erteilen können,
müssen wir für die anderweitige Beschäftigung der in Betracht kommenden Lehrer Sorge
tragen. Wir ersuchen diese Lehrer, uns sofort hierüber Bericht zu erstatten, damit auch
hier das Weitere geschehen kann.

Soweit Lehrer Auswanderungsabsichten haben und diese sofort verwirklichen können
, ist uns Mitteilung zu machen, damit wir für eine anderweitige Stellenbesetzung
sorgen können.

172


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1980/0178