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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0040
Elbs

Davon sind nun durchschnittlich 4,5 Personen zu ernähren. Legt man dabei die
üblicherweise angenommenen Bedarfssätze89 zugrunde, so waren pro Person jährlich
2,3 dz Vesen als Brotgetreide notwendig. Es ergibt sich somit ein Jahresbedarf von 10,3
dz Vesen für die durchschnittlich 4,5 Personen, womit noch 2,55 dz Vesen und 17,2 dz
Hafer verbleiben.

Der verbliebene Hafer wurde wohl vor allem für die Verfütterung an die Pferde
benötigt90; was danach noch verblieb, ging auf den Markt, um unter anderem das nötige
Geld für die Leistung der Geldabgaben, auf die im nächsten Kapitel noch zurückzukommen
sein wird, zu bekommen. Zusammenfassend wird man also sagen können, daß
dieser statistische Durchschnittshof nicht allzu weit über der Subsistenzgrenze wirtschaftete
.

3.5. Innerdörfliche Bedeutung und Folgen der Besitzdifferenzierung

Setzt man dieses Ergebnis mit der realen Besitzgrößen in Beziehung, so zeigt sich,
daß lediglich 16 der Inhaber zollerischer Lehen und wahrscheinlich fünf der Inhaber
anderer Lehen die hier zugrundegelegte Besitzgröße überschreiten, demnach also
maximal 25 % der Owinger Haushalte ausschließlich von der agrarischen Produktion
leben konnten.

Diese Gruppe, im folgenden kurz die dörfliche Oberschicht genannt, hatte ihre
Position jedoch nur durch geschickte Heiratspolitik halten können. Dies sei für die
Inhaber zollerischer Lehen - für die anderen läßt die mangelhafte Quellenlage dies leider
nicht zu - kurz ausgeführt.

Die meisten der 37 im Rammingenschen Lagerbuch verzeichneten Lehen bestehen
nur noch nominell als Besitzeinheiten, sind realiter aber im Erbgang, da die Grafschaft
Hohenzollern zum Realteilungsgebiet gehört, längst in mehrere Teile zerfallen. So waren
die 37 ursprünglichen Besitzeinheiten in 66 Teile zerfallen.

Diese Besitzzersplitterung wurde jedoch über Heiraten wieder behoben: Die 66 Teile
der ursprünglichen Besitzeinheiten befanden sich in den Händen von 35 Inhabern. Wie
wirksam diese Flurbereinigung im Heiratsweg tatsächlich war, zeigt sich erst, wenn man
die oben genannte Gruppe der Bauern betrachtet, welche über die größten Besitzeinheiten
verfügt: Auf sie entfallen 44 (= 66 %) der 66 Lehensteile. Die Gesamtfläche dieser 44

89 Vgl. dazu im einzelnen Asmuss, Einkommen der Bauern (s. Anm. 87), S. 24, sowie David W.
Sabean, Landbesitz und Gesellschaft am Vorabend des Bauernkrieges. Eine Studie der sozialen
Verhältnisse im südlichen Oberschwaben in den Jahren vor 1525 (Quellen und Forschungen zur
Agrargeschichte Bd. 26). Stuttgart 1975, S. 65 f. Der nicht in die Eintragsberechnung einbezogene
Grünlandteil, dessen Ertrag kaum rekonstruierbar ist, wird hier insofern berücksichtigt, als
lediglich 2/j des Kalorienbedarfs durch das oben errechnete Brotgetreide abgedeckt werden; das
verbleibende Drittel wird aus den Erträgen der Gärten und der Viehhaltung gedeckt.

90 Da die Bauern mit den Pferden Frondienst zu leisten hatten, wurde versucht, die Pferdehaltung
herrschaftlicherseits zu kontrollieren. So findet sich 1589 in den Kanzleiprotokollen eine
Eintragung, daß die Bauern ihre zwei- und dreijährigen Stuten »auslendiscb verkaufen, dafür
aber alte (blinde und halblahme) roß umb ain geringes gelt kauffen, welche kurze zeit danach
krepieren, und dann behaupten, daß ihnen diepferd wegen der fron zugrunde gen « (STAS Ho 1 C
II 8 Nr. 1 foL 333r + v).

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