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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0050
Elbs

Killer um Aufschub für die Zinszahlung gebeten dieweil nirgent kain losung nit ist168.
Ahnlich bitten am 22.9.1590 die Pfleger von Orlins Kinder um den Nachlaß einer Strafe
von 18 Pfund Heller, dann Wissens und könndens nit bezalen. Sy haben mit richtung der
zinsen, frongelt, steur und Schätzung ze schaffen, gleichwol sy daselbig schwerlich zu
wegen bringen könden169. Wie rücksichtslos andererseits aber auf der Zahlung der
Abgaben bestanden wurde, belegt der gräfliche Befehl vom 3.1.1587:..., daß diejenige,
so der gebürnuß an fron, einspennigen, judenzins, roß-, viehgelt und dergleichen
schuldigen auflagen nit zalen, aus der grafschaft verwisen werden sollen170.

c) Eine weitere Gruppe von Eintragungen stellen die Bitten um (temporäre) Aufhebung
des Gebots dar, nur auf dem Hechinger Wochenmarkt Vieh und Getreide zu verkaufen.
So bittet die Gemeinde von Stetten am 22.10.1594 die Wochenmärkte in Reutlingen
besuchen zu dürfen171. Ähnlich beschweren sich am 27.9.1581 verschiedene Ämter, daß
die Auflage, Vieh nur mittwochs auf dem Wochenmarkt in Hechingen zu verkaufen, zu
ihrem Schaden ergangen sei, besonders weil sie zu Zeiten den frondiensten, auch iren
aigenen gescheften obligen mueßen ... bisweilen sie auch oftermals in der wochen gelt
haben mueßen, daß sie bis auf den mitwoch nit verziehen künden m. Wie eng dabei der
Zusammenhang zwischen Marktbesuch und Surplusabschöpfung in Geldform ist, belegt
zum Beispiel die Bitte aller Gemeinden am 9.4.1588, mit dem Einzug der Schätzung bis
nach den beiden Jahrmärkten in Hechingen und Rottenburg zu warten .

d) Eine letzte Gruppe von Eintragungen belegt innerdörfliche Konflikte, die sowohl die
herrschaftliche Belastung als auch den zunehmenden demographischen Druck reflektieren
. So entsteht in Grosselfingen ein Streit wegen der Fron, in welchem die Bauern
behaupten, sie müßten keine Handfron leisten, die Tagelöhner aber fordern, die Ordnung
soll den häusern nach gehalten werden174. Ähnlich beklagen sich am 21.10.1579
Tagelöhner und Bauernschaft von Weilheim, daß etliche under inen besonder aber
diejenigen, so zum neuen bau alhier stein brechen, fronfry seien und aber die übrige,
angesehen dieselben gar wenig, umb soviel mehrer arbeiten muessen175'.

Auf die innerdörflichen Konflikte, die sich aus dem demographischen Druck
ergeben, auf den die dörfliche Oberschicht mit dem Versuch der Ausweisung von
Tagelöhnern zu antworten sucht, wurde bereits verwiesen176. Es mag daher hier
genügen, anhand eines Beispiels zu belegen, daß diese dabei mitunter durchaus mit
gräflichem Konsens rechnen konnte, der sich vor allem in der Verweigerung des
Heiratskonsenses bzw. der Gewährung desselben unter der Auflage, aus der Grafschaft
wegzuziehen, zeigt: Am 7.12.1591 bittet Hans Mündiger aus Stetten um den Konsens
für die Heirat mit Anna Eberlin. Er selbst hat ein Häuschen im Wert von 37 Gulden, sie

168 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 5 fol. 37r.

169 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 5 fol. 99r.

170 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 5 fol. 44v + 45r.

171 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 4 fol. 118r.

172 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 228v; dort noch eine ganze Serie derartiger, den Marktbesuch
betreffender Bitten und Beschwerden: fol. 34v/35r (Stetten und Herschwag am 24.3.1579), fol.
198v (Untertanen aus dem Killertal am 7.11.1580), fol. 218v (Grosselfingen, Owingen,
Wessingen, Bisingen am 29.1.1581), fol. 276v (Bisingen, Steinhofen und Stetten am 4.5.1581),
fol. 317v (Bisingen, Stein und Steinhofen am 8.10.1588).

173 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 312r.

174 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 70r.

175 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 95r.

176 Vgl. oben S. 39 f.

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