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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0056
Elbs

Residenz in Hechingen und der Entfaltung eines aufwendigen Hoflebens, »das die
finanziellen Möglichkeiten der Grafschaft überstieg«127, manifestiert.

Aus herrschaftlicher Sicht stellte sich die Lage der Grafschaft bei der Regierungsübernahme
Eitelfriedrichs I. wie folgt dar: Anno 76, als wolbemelt unser gnediger herr in
regierung der grafschaft Hobenzollem erst ist eingetreten und aber selbige grafschaft
vorhin etwan 18 oder 20 gantzer jähren durch kainen grafen zue Hohenzollern in der
person regiert noch bewohnet gewesen. Derhalb habe ire gnaden anfangs nit allain
allerhandt Unordnung und abgang dero grafschaft geprauch, diensten und einkommen
befunden, sonder auch am schloß zue Hechingen, zue Sant Lützen, zum Hailigen Creutz,
an closter und kirchen, auch sonsten allenthalben durch die grafschaft vil und grosse
unbau, mangel und Verwüstung dero gebeu und zimmern schmertzlich vermerkt und
gesehen, die Strassen umb das schloss gahr eng, die heuser öd und sehr baufällig,
ausserhalb schloß kain stallung oder geliger notturft gewest. Dann bey zeit unbewohnter
herrschaft solches ungeacht verbliben und in mehrer unbau gerathen, auch also daß bey
eingang der regierung die höchste notturft erfordert, solchen unbau und mangel allererst
zu ergentzen .

Um dieser Unordnung, dem abgang der grafschaft geprauch, diensten und einkommen
und dem unbau abzuhelfen, aber auch zur Deckung des erweiterten Prestigekonsums
, setzt danach ein Prozeß der Herrschaftsintensivierung ein, der sich vor allem in
drei Bereichen manifestiert:

a) der Erhöhung der Fronforderungen

b) der Revision und verschärften Durchsetzung der Landesordnung

c) der Einsetzung der Einspännigen, die eine neue Form herrschaftlicher Präsenz im
Dorf bedeuten.

Alle diese Maßnahmen stoßen auf den Widerstand der Untertanen; dieser soll daher
im folgenden mitdargestellt werden.

5.1. Die Erhöhung der Fronforderungen

Vor allem wegen der beabsichtigten Bauten in der Residenzstadt, aber auch wegen
der Erweiterung der herrschaftlichen Eigenwirtschaft schloß Eitelfriedrich mit den
einzelnen Ämtern neue Fronverträge ab. Dies war möglich, weil die alten, 1537
abgeschlossenen und 1547 erneuerten Fronverträge lediglich auf Lebenszeit des Grafen
Jos Niklas II. abgeschlossen und daher mittlerweile ausgelaufen waren129.

Wie belastend diese Erhöhung der Arbeitsrente für die bäuerliche Ökonomie war,
zeigt sich in den Reaktionen der einzelnen Ämter bei den Fronverhandlungen. So bat
zum Beispiel Grosselfingen, von den neuen Fronforderungen ausgenommen zu werden,
dann es nit in irem vermögen ... möchte es ihnen zu unstatten kommen. Sie seien mitgult
und anderm hoch beladen, dann es schwere theure jähr gewest und die armen leut
dermassen ersucht, daß der halbtheil im streu ligt . Ähnlich verwies auch Rangendingen

Ebenda S. 27. Diese Erweiterung des Prestigekonsums dürfte allerdings nicht nur in der Person
Eitelfriedrichs begründet sein (so Bernhardt), sondern auch als >angemessene< Repräsentation
der mittlerweile in der Grafschaft erreichten Machtposition intendiert gewesen sein.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 235r + v.

Von dessen Nachfolger Karl I. wurden diese offensichtlich nicht gekündigt; zumindest sind aus
dessen Regierungszeit keine neuen Fronverträge überliefert.

FAS DH 51.86 (Fronbuch über verschiedene One 1579 = Verhandlungsprotokoll).

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