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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0059
Owingen 1584

waren: bis zu 10 Pfund Heller, was dem Wert von 5,5 Zentnern Vesen oder in etwa dem
Monatslohn eines Maurers beim Schloßbau in Hechingen entsprach145.

Bei diesem in der ganzen Grafschaft feststellbaren Widerstand nahm Owingen bald
insofern eine Sonderstellung ein, als es seinen in den Fronverhandlungen gemachten
Vorbehalt (zu laisten was inen möglich) geltend machte und sich auf seine gewahrte
Rechtsposition bezog. Die geforderte Fron habe uns (= den Owingern; E. E.) hernach in
die lenge zuvil beschwerlich zuegestanden. Als ire gnaden uns ...zu unserer höchsten
ungelegenheit uferlegen lassen, fünfhundert zu waldt gehauene, fern entlegene, gar große
und schwere zimmerhelzer in frohn gehn Hechingen zue fueren helfen, haben wir in
undertheiniger beschaidenheit darfür gebeten, dessen auch auf sollichen unsem ...
fronbrief gezogen und umb gnediges billiches einsehen ganz demuetig gebeten146.

Dieses Geltendmachen ihres Vorbehaltes unter Berufung auf ihre wißentlich habende
fronß freyung147 hatte jedoch fürs erste wenig Erfolg, vielmehr forderte Eitelfriedrich die
Vorlage dieses Fronbriefes und behielt diesen unter der Behauptung als kassiert und
ungültig ein, daß der von herrn Jauß Niclasen empfangene frohnsfreyungbrief undichtig
und uncreftig, weyl nicht seiner gnaden insigul, sonder weyland alt herr grave Eitelfriedrichs
von Hohenzollern (so wol vor sechzig jaren gestorben) secret daran hange und also
nit recht damit zuegangen werem. Neben dieser Beschuldigung, sich auf einen
gefälschten Fronbrief149 zu berufen, befahl Eitelfriedrich dem Einspännigen von Owingen
15°, irer gnaden emstliche mainung der ganze» gemaindt anzuzeigen und ...da unser
ainer etwas darwider reden oder ainich er frohn sich beschweren würde, denselbigen mit
aller Ungnaden zue straf'en . So wurden denn die Owinger gezwungen, solliche
fünfhundert zimmerhelzer ainig und allein (...) in steter fron wol anderhalb meil wegs
gen Hechingen zue füeren mit großer abheligung unserer armen reßlin neben verderbung
des geschirrs und viler aignen versaumnusli2.

Zeigt die Durchsicht der Frevelbücher, daß durch diesen verschärften herrschaftlichen
Druck den Owingern für die nächsten Jahre offener Widerstand, d.h. die
Verweigerung der Fron, nicht mehr möglich und sinnvoll war, so belegt doch eine
Eintragung in den Kanzleiprotokollen, daß sie diesen nicht ganz aufgaben und ihr
Widerstandspotential somit weiterhin gegeben war: Wie schendtlich und schimpflich die
underthanen fürnemblich die zu Owingen sich mit dem stainfüren und anderer
Verrichtung desfrons erzaigen, also daß gestrigen tages mit sechzehen wägen gefüert, so
mit sechsen verrichtet werden mögen...153.

Nachdem die Owinger so für einige Jahre die Fronbelastung alß arme erschreckte
leuth aus forchtgrößerer beschwerungan leib undguetalso gedult undverhofft, es mechte

145 Nach den Handwerkerrechnungen (FAS DH 128.48, HH 17.21) betrug der Taglohn eines
Maurers beim Schloßbau 3 Batzen 1 Kreuzer (= ca. 9 kg Vesen), wobei dieser Lohn, abgesehen
von dem der Bildhauer und der sonstigen beim Bau beschäftigten Künstler, einer der höchsten
war.

146 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 273r + v (aus der 2. Supplikation der Owinger).

147 Ebenda.

148 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 277r.

149 Die Durchsichtigkeit dieses Vorwurfes wird sich bei den Kommissionsverhandlungen noch
erweisen. Vgl. unten S. 91 f.

150 Vgl. zu dieser Institution unten S. 57ff.

151 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 274r.

152 Ebenda.

153 STAS Ho 1 C II 8 Nr. 1 fol. 147v/148r.

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