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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0064
Elbs

flecken verlassen20*. In dieser durch die unnachgiebige Haltung des Grafen bereits recht
gespannten Situation werden dann am 23. 8.1584 fünf gräfliche Diener nach Owingen
geschickt, um Conrad Fritz etlicher Übertretung und verwirkung halber209 festzunehmen
. Damit ist nun jedoch ein Punkt erreicht, an dem der Konflikt endgültig eskalieren
muß. Mit Conrad Fritz wurde einer der Vierer des Dorfes, die ja in besonderer Weise
dörflich-gemeindliche Interessen zu vertreten hatten210, angegriffen, der zudem zur
dörflichen Oberschicht gehört. Nach Ausweis des Rammingenschen Lagerbuchs211
bewirtschaftet er zollerische Lehen mit einer Gesamtfläche von 73 Jauchen (= ca. 24 ha)
- nur Georg Schauwers Hof ist mit 86 Jauchen (= ca. 29 ha) größer212.

Da Conrad Fritz zudem mit in Rottweil gewesen war, mußte dieser Versuch, ihn
festzunehmen, als Angriff auf das Dorf erscheinen, als Versuch, den Widerstand der
Owinger zu brechen. Als die zollerischen Bediensteten Conrad Fritz abführen wollen,
kommt es daher im Dorf zum Aufruhr: Da seyen euer gnaden hohenzollerische
abgeordnete von Hechingen nachts nach neun uhren gen Owingen zu mir, Michael
Cammerer (dieser zeit unschuldiger vogt), kommen, mich vom bett aufgeweckt, anzeigend
, sie hätten befehl, ihn Fritzen fänglich gen Hechingen zu führen und ich sollt ihne
den überantworten. Dem hab ich nun gehorsamet, mit ihnen für sein haus gangen und ihn
vielmal gerueft, heissen ein wörtlein zu mir herabgehen, welches er auch gleich (nur im
hemd und angestreifte hosen, ohne schuh, reverenz zu melden, noch hut) getan. Ich ihn
auch gleich angegriffen und gesagt, er solle euer gnaden gefangen sein, und damit den
obgemelten fünf überantwortet, die ihn auch angegriffen und straks davonführen
wollten. Indem aber gleich erfolgt, daß sein erschrocknes weib und kinder heftig
geschrauen und geruft, wie auch sein nächst angesessner tochtermann, daß also gleich
durchgehend geschrei im ganzen flecken erschollen, derweg dann die bürger, so es gehört,
ungefährlich ufs halbtheil zugelaufen, was es doch wäre, gegen denen der gefangen
Conrad Fritz (als der sich keiner verschulten gefängnus schuldig gewusst) das kaiserlich
recht angeruft und höchlich gebeten, sich dabei bleiben zu lassen2li. Die Owinger
erreichen durch diesen Auflauf, daß Conrad Fritz nicht nach Hechingen abgefühn wird,
sondern in Owingen im Wirtshaus verbleiben und dort bis zu einem Bescheid aus der
Kanzlei festgesetzt werden soll. Vier der Owinger begleiten dann die gräflichen Diener
zum Ausgang des Dorfes, wobei diese noch drohen: Es möchte dieser Sachen halber
denen von Owingen, wohl ein bad Überthon, so inen zu schwer werden sollte21*.

Da die Zusammengelaufenen die anzeig für hochgefährlich2i} halten, rufen sie den
Rest der Gemeinde zu Beratungen ins Wirtshaus. Dort beschließen sie dann aus
geschöpfter billicherfurcht merer hoher beschwehrung undgefahr an unsern leibem und
gütern2u auszutreten, das heißt gemeinsam und noch in der gleichen Nacht das Dorf und
die Grafschaft zu verlassen.

208 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 484v.

209 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 14v.

210 Vgl. oben S. 45.

211 FAS DH.NZ 137.19 fol. 166r-174r, fol. 179r-183v.

212 FAS DH.NZ 137.19 fol. 166r-174r, fol. 203r-210r, fol. 221r-222v.

213 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. lOr + v.

214 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. lOr + v.

215 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. lOv.
2,6 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. lOv.

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