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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0066
Elbs

haus aus vilmahls auch gegenwärtig in underthenigen guetem vertrauen gedient12*, und
kannte auch Eitelfriedrich aus eigener Anschauung: Daß mir diese eure gnaden zwar in
dieser landesart allenthalben kundliche ungelegenheit (indem sie sich zu bald und
leichtlich, vorab gegen dero underthonen und dienern zu schwerem unversöhnlichen zom
und rachgür bewegen, dieselbig ir auch schier niemands ausreden noch miltem lassen!)
von herzen leid, derwegen ich euer gnaden ir selber und den irigen zum besten, da es
möglich, weiland ires geliebten hemm vaters aequabile, humanum etprudens Ingenium
von gott dem allmechtigen winschen und bitten thete226.

Für die Beratungen mit Varnbüler, zu denen dieser bald die gesamte Juristenfakultät
hinzuzieht, wählen die Aufständischen dann einen Ausschuß von acht Mann, auf dessen
Zusammensetzung und Stellung gegenüber der Gesamtheit der Aufständischen im
nächsten Kapitel noch einzugehen sein wird. Nach und aufgrund dieser Beratungen
wenden sich die Owinger dann mit Supplikationen an den Grafen Wilhelm von Zimmern
sowie an Eitelfriedrich selbst.

Die Reaktionen des letzten entsprechen völlig dem, was nach der Charakterisierung
von Varnbüler zu erwarten ist. Er verweigert die Annahme der Supplikation, dann
dieselb (= >ihre gräflichen Gnaden<; E. E.) keinerlei weis noch gestalt sich mit den
aidvergessnen leuten in lang unnötige disputation einzulassen nit gemeint227.

Daß diese Reaktion jedoch nicht nur einen Eitelfriedrich eigenen Jähzorn228, sondern
einen Begriff von Herrschaft reflektiert, der seinen realen Kern in der Machtposition
besitzt, welche die Grafen von Zollern in ihrem Territorium erreicht haben, läßt sich aus
demselben Schreiben der fürstlichen Kanzlei, das der zurückgewiesene Supplikation
beigegeben wurde, belegen: Darob mögen ihro gnaden wohl leiden, daß die bauren der
römischen kaiserlichen maiestät unserm allergnedigisten herrn (darunder und sonst
kainer ander oberkeit sich ir gnaden bekennen) dieser ihrer unbefuegten sach halben
interpellieren. Es soll hinwider dieserseits an ausführlichem gegenbericht kain mangel
entbrechen, und mögen dieser ehr- und aydvergessnen mainaidigen pauren consulenten
(die genugsam bekant seyen) wolfür sich sehen, was sie tuen, damit sie es künftig wissen
zu verantworten .

Mit diesem territorialfürstlichen, quasi-absolutistischen Herrschaftsbegriff und
Machtanspruch, auf den bei der Analyse der Kommissionsverhandlungen noch ausführlicher
einzugehen sein wird, stand Eitelfriedrich jedoch allein.

Der Graf von Zimmern zum Beispiel schrieb ihm auf die Supplikation der Owinger
hin: Aus lieb und threu, so ich zu dir hob und trag, auch christenlichem mitleyden diser
übel bedachten handlung solcher pauren von Aubingen wolt ich mich gern (da es dir nit
zuwider oder endgegen) darinnen bemiehen, ob ich mit göttlicher hilf ein guet mittel
zwischen euch finden kindte. Dan gewiß (da Du Dich Deinem beywohnenden verstand
nach erinnern) würstu befinden, daß das der beste christlich und verstendigst loblichste
weg ist... wie ich dann zu Gott dieser christenlichen hoffnung bin, er werde Dir in diser
sach sein gnad mitteylen, daß Du Dich als ir von Gott fürgesetzte oberkeit gnedig, mild

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 125v.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 125v.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 25r.

Die Reizbarkeit und Empfindlichkeit Eitelfriedrichs in bezug auf seine >gräfliche Reputation< (so
die von Eitelfriedrich häufig gebrauchte Formel) belegt auch Bernhardt mehrfach; vgl.
Bernhardt, Graf Eitelfriedrich (wie Anm. 11), S. 45ff., 48f.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 25r.

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