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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0077
Owingen 1584

Dieses Bild unterschiedlicher Beteiligung an den Widerstandsaktionen, das sich
weitgehend mit der sozialen Schichtung des Dorfes deckt, läßt sich anhand der
Zusammensetzung des Ausschusses, den die Ausgetretenen in Tübingen für die Beratungen
mit der Juristenfakultät wählten289, nochmals belegen. Von den acht zu diesem
Ausschuß Bestellten gehörten die meisten der bäuerlichen Oberschicht an, auf die auch
sonst die Beteiligung an innerdörflichen EntScheidungsprozessen sozial begrenzt war:
Jakob Edelin, 66mal Anrainer, 55 Jauchert zollerisches Lehen, war 1579 Vierer, 1580
wieder Vierer und Untergänger, 1581 Untergänger, 1582 Untergänger und Vierer und
bereits an der ersten Fronverweigerung beteiligt.

Blasi Gleri, 57mal Anrainer, 10 Jauchert zollerisches Lehen, war 1568 und 1570 im
Gericht, auch bereits ans der ersten Fronverweigerung beteiligt.
Conrad Gleri, der Sohn von Blasi Gleri, 56mal Anrainer, 20 Jauchert zollerisches Lehen,
war 1581 Untergänger, 1582 Untergänger und Feuerbeseher.
Martin Han, 22mal Anrainer, 20 Jauchert zollerisches Lehen, war 1582 Vierer.
Martin Kümmerlin, 86mal Anrainer und 50,5 Jauchert zollerisches Lehen.
Hans Matt, 76mal Anrainer, 47 Jauchen zollerisches Lehen, 1580 bis 1582 im Gericht,
außerdem dann mit der Supplikation an den Kaiser nach Prag geschickt.
Lude Stehelin, 52mal Anrainer, 26 Jauchert zollerisches Lehen, war 1579 bis 1582 im
Gericht, außerdem 1580 Feuerbeseher, 1581 Weinerlauber und Fleischerlauber, 1582
Fleischerlauber, Brotschätzer und Feuerbeseher, auch bereits an der 1. Fronverweigerung
beteiligt.

Brosi Reß, Schneider und Taglöhner, war 1582 Vierer.

Nimmt man nun noch die Aussagen einzelner Tagelöhner hinzu, daß sie vom
Ausschuß nichts gewußt hätten bzw. bei dessen Bestellung nicht dabei gewesen seien290
und außerdem die Aussage des Brosi Reß, des einzigen Tagelöhners im Ausschuß, er sei
nit immer beim ausschxß gewesen, sondern hab in Horb geschafft, hab die anderen die
Sachen versehen lassen ... hab nit zurückbleiben können als ein armer schneiderm, so
zeigt sich insgesamt für den Austritt, daß an ihm zwar nahezu das gesamte Dorf292
beteiligt war, andererseits aber eine Gruppe von stärker in die Aktionen Involvierten
ausmachbar ist. Diese deckt sich weitgehend mit der dörflich-bäuerlichen Oberschicht,
welche auch sonst die Teilnahme an innerdörflichen EntScheidungsprozessen auf sich
limitiert hat.

Basis der folgenden Ausführungen ist die Auswertung des Rammingenschen Lagerbuchs (FAS
DH NZ 137.19), der Jahrgerichtsprotokolle (STAS Ho 1 C II 7 b Nr. 1) und der Verhörprotokolle
(STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 foL 464r-511v).

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 455r, 456r, 457r, 457v, 459r, 460r, 486r, 488v, 494r.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 479v.

Das einschränkende >nahezu< soll auf ein Problem verweisen, das bislang ausgeklammert wurde,
aufgrund der Quellenlage allerdings auch nicht klärbar ist. An allen Widerstandsaktionen der
Owinger sind nur die männlichen Erwachsenen (Voll-)Bürger des Dorfes, nie jedoch die Frauen
beteiligt. Erklärt sich dieser Sachverhalt auch möglicherweise daraus, daß gegenüber der
Herrschaft der meist männliche Haushaltsvorstand zur Leistung der Abgaben verpflichtet war
sowie daraus, daß an den dörflich-gemeindlichen EntScheidungsprozessen und den dafür
zuständigen Ämtern nur die männlichen Vollbürger beteiligt waren (es findet daher mit dem
>Bürgereid< bzw. der >Bürgerannahme< eine förmliche Aufnahme in diese Gruppe statt), so ist
doch andererseits festzuhalten, daß der bäuerliche Widerstand in der hier praktizierten Form nur
möglich ist, weil weih und kindt den Haushalt während des Austritts versorgen und die in der
bäuerlichen Ökonomie ja nicht beliebig vertagbaren Arbeiten erledigen.

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