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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0084
Elbs

insbesondere für das Verbot des Besuchs von außerhalb der Grafschaft gelegenen
Märkten, da bäuerliche Ökonomie ohne den Markt in seiner subsidiären Funktion nicht
oder nur schlecht möglich ist und zudem durch die Surplusabschöpfung in Geldform
eine Marktintegration erzwungen wird: Sonder muessen wir auch neben den jerlichen
dreyundachzig gülden frohnschilling und andere auf unser und unsers gesinds beschlau-
fung und lidlohn, auch underhaltung schirr und geschiers gegen Schmiden, wagnern,
saylem, Sattlern, schneidern, Schuhmachern und andern teglichen notturftigen vil
aufwenden. Das könden wir ja änderst nit überkommen, dann aus nutzlichen verkaufen
desjenigen, so wir erzeugen und fürsparen...318. Ob wir wol allwegen (auch bey weyland
wolermelter beider graf Jous Nichts und herr graf Carls regierungszeiten) unsem freyen
handel und wandel gehabt, unsere aignenfrückten, auch roß, vieh, kelber, schaf lember,
Schwein jung und alt, auch gens, kennen, hiener, kes, schmaltz, ayr (und alle andere
Sachen, so der arm pauersman zu erzeugen und zu erobern pflegt)) nach unser freyen
gelegenhait zu markt an ander orth zue bringen oder in unsern heusem zu verkaufen, wie
wir dessen am besten zue genießen erachten megen319.

Ahnliches gilt auch für die Beschwerde über die Verpflichtung, Schafwolle gegen
Bezahlung an die Herrschaft abzuliefern, da auch die Schafhaltung wohl im wesentlichen
auf die Bauern beschränkt war320. Zugleich läßt sich hier erneut die Existenz eines
Begriffs von gerechter Okonomie< als einer handlungslegitimierenden, das heißt das
Recht auf Widerstand begründeten Vorstellung belegen: Es haben uns ire gnaden auch
weiters ... bey dreyen verschinen jaren her ernstlich auferlegen lassen, alle von unsern
aignen schafen geschome wollen gen Hechingen irer gnaden bevelchhabern zu Ufern ...
und würt uns mer nicht dann sechs kreuzer fürainpfund bezalt, aber gleich von der band
umb acht oder neun kreuzer das pfund widerumb verkauft, wie uns dann nach der schor
dis fünfundachzigisten jars mer nicht für das pf und durch die ambtleuth zu Hechingen
bezalt worden als sechs kreuzer, aber gleich der sommenverkauf aller wollen (wie uns
glaublich fürkommen) gen Rottweyi das pf und zu zehen kreuzer geschehen und uns der
gewin entzogen, aber unserm gnedigen erbherrn zugezogen worden321.

Ebenso waren auch von der neueingeführten Handlohnabgabe, das heißt der Besitzwechselgebühr
in Höhe von 10 % des Kaufpreises, vorwiegend die Bauern betroffen, da
vor allem sie von beßer nutz und notturfft wegen aines oder mehr ligendt guett
verkauffen 322 konnten. Eine ähnliche Betroffenheit vor allem der bäuerlichen Ökonomie
galt auch für den Zwang, Naturalabgaben in der Fron nach Hechingen zu transportieren,
da ja nur die Bauern Gespannbesitzer waren: ... daß wir alle dise zehenden in der fron
und ohne alle ergetzligkait mit unser aignen versaumbnus und schaden einfüren
müessen.. .323'.

Zusammenfassend läßt sich somit über die Owinger Gravamina sagen, daß sie nahezu
alle verschärften und erweiterten Ansprüche auf Abschöpfung bäuerlichen Surplus
thematisieren, die im Prozeß der Herrschaftsintensivierung durchgesetzt wurden.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 294v + 295r.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 290v.

Dies muß allerdings Vermutung bleiben, da die Quellenlage hierüber keine Aussagen zuläßt.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 291r + v.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 291 v. Daß diese Notturfft in wesentlichem Umfang durch die an
die Grenzen bäuerlicher Belastbarkeit stoßende Surplusabschöpfung bedingt ist, wurde bereits
oben S. 55 f. belegt.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 290r.

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