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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0094
Elbs

sei. Doch auch dabei zeigte sich noch das neue herrschaftliche Selbstbewußtsein
Eitelfriedrichs. Man werde den Owingern einen neuen Fronbrief gleichen Inhalts geben,
der aber nicht von der Stadt Hechingen mitgesiegelt werden solle, dieweil... wir nit
leiden wollen, daß die statt dameben siglen soll, weliches auch verklainerlich und das
ansehen het, als solten unsere vordem oder wir zeugen, unser sigel und hrief zu halten,
von nöten haben17b. Dieses Zugeständnis wurde jedoch in den Verhandlungen erst
gemacht, nachdem die Bauern eingewilligt hatten, ire noch habende weiter beschwerden
diser zeit doch also zu suspendieren, das inen nit disto weniger alle gebürende notturft
darüber zue suechen, vorbehalten sein solle377.

Gleichzeitig zeigen die von den Owingern auf diesem Kommissionstag vorgebrachten
Klagen, daß Eitelfriedrich mit der Kriminalisierung und Bestrafung der Owinger
trotz der vom Kaiser zugesicherten Straffreiheit fortgefahren war. Der Witwe von Hans
Cammerer war befohlen worden, ihren Hof zu verkaufen, andernfalls werde man ihn
einziehen. Die Frau des immer noch gefangenen Conrad Fritz war bei Nacht ausgewiesen
und der Hof des ebenfalls gefangengesetzten Michael Cammerer, obwohl kein
zollerisches Lehen, vom Grafen eingezogen worden378.

Die auf diesem Kommissionstag eingeschlagene Strategie wurde von Eitelfriedrich
auch in der Folgezeit durchgehalten. Am 9.4.1587 schrieb er den Kommissaren in einer
Stellungnahme zu den Verhandlungen nochmals, er könne sich auf die neuen Beschwerden
nicht einlassen, wolle vielmehr über die bisherigen Verhandlungen dem Kaiser einen
Bericht geben in der underthenigisten unzweifenlichen hoffnung, ire kayserliche maiestät
werde die Sachen zum ordenlichen rechten, darauf ich beharren und darumb undertheni-
gestpitten will, weisen, dessen ich gar kein scheuen hab und mir auf auf den fall das liebest
und annehmlichest isti79.

Daneben setzte er auch seine Strafaktionen fort, indem er am 6. 7.1587 Michael
Cammerer und Conrad Fritz, die bis zu diesem Zeitpunkt auf Hohenzollern gefangen
gehalten worden waren, als ufrührer, ufwickler und rottirer durch das Stadtgericht
verurteilen ließ. Die beiden wurden auff zwantzig meil wegs aus der Grafschaft
verwiesen und ihre Güter eingezogen380.

Andererseits forderten jedoch die Owinger weiterhin die Behandlung ihrer neuen
Beschwerden, dann wessen sie sonsten in vorgehendem entladen, des würden sie in
nachvolgendem zwiefach beschwert werdenm.

Trotz der unnachgiebigen Haltung Eitelfriedrichs, die dieser in mehreren Schreiben
nochmals zum Ausdruck brachte382, setzten Zimmern und Rottweil auf den 8.11.1587
einen neuen Kommissionstag fest, erreichten auf demselben aber, da Eitelfriedrich
weiterhin jegliche Verhandlung über die neuen Beschwerden verweigerte, außer der
zollerischen Zusage, den bereits auf dem letzten Kommissionstag versprochenen

STAS Ho 1 C II 8 Nr. 123 fol. 143r (Schreiben vom 18.3.1587).

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 105v (Instruktion der gräflichen Gesandten).

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 104r + v.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 128r + v (Kommissionsprotokoll vom 6./7.4.1587).
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 127r.
STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 306v.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 79r-80v, fol. 436-440, fol. 450r-451v.

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 174r (Schreiben der Owinger an die Kommissare vom 24.6.1587;

zitiert nach dem in Anm. 372 erwähnten Prothocollum).

STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 81 (Schreiben vom 12.8.1587 an Zimmern), fol. 73r + v (Schreiben
vom 3.10.1587 an Zimmern und Rottweil).

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