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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0098
Elbs

Einen dort erzielten Vergleich legte Helfenstein Eitelfriedrich zur Stellungnahme
vor412, dieser bestand jedoch auf seiner unnachgiebigen Haltung: Wann dann den
Bauren dis alles in derselben (= Helfensteins; E. E.) schreiben vermelt eingewilligt würt,
so haben sy nach irem willen alles erhalten, was inen gefällig, mir aber spettlichen und
andern meinen underthonen hochergerlich. Dan wer kan sagen änderst, als daß sy wider
ehr undpßicht gehandelt, sich wider ir obrigkeit ufrüerisch gwalthätig in vil weg erzaigt,
mich bey der kaiserlichen maiestät mit höchster unwarheit in viel weg ehrenverletzlichen
angezogen und verklainertm'.

Als Helfenstein trotzdem weiterverhandelte und darüber Eitelfriedrich berichtete,
war dessen beinahe schon stereotype Antwort: Die beygelegt verzaichnus viler nichtiger
Sachen und clagen der Owingerpauren und irer ufwigler hab ich mit verwundem gelesen.
Dieweil ich aber nie begert, in andere puncte zue handien als allein in denjenigen, darin ir
kaiserliche maiestät ich zue underthönigisten ehren guetlichen zu handien bewilliget, also
wegen der urphed, der straf, des fronbriefs und was die punkten irer ersten Supplikation
anlangt, so hab ich mit diesem übrigen durchaus nichts zue schaffen. Darbey laß ich es
nochmals verbleiben. Sy müessen thun, was andere meine underthonen thuen oder es
mueß ein anders volgenw. t

Mit dieser Stellungnahme Eitelfriedrichs zu den Versuchen des Grafen von Helfenstein
, außerhalb der offiziellen Kommissionsverhandlungen einen Vergleich zu erreichen
, enden die Bemühungen der kaiserlichen Schiedskommission, zwischen Owingen
und Graf Eitelfriedrich I. von Hohenzollern-Hechingen zu vermitteln. Ob von Rottweil
und Helfenstein über die Verhandlungen noch eine abschließende Relation an den
Reichshofrat, wie dies nach dem Kommissionsauftrag nötig gewesen wäre, erstellt
wurde, läßt sich auf der Basis des im Staatsarchiv Sigmaringen und im Fürstlich
Hohenzollernschen Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen liegenden Materials nicht
feststellen. Möglicherweise liegt eine solche und weiteres Material zu den Kommissionsverhandlungen
noch im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien bei den Reichshofratsak-
ten, die aus naheliegenden Gründen für diese Arbeit nicht eingesehen werden konnten.

Nach dieser recht quellennahen Darstellung der Kommissionsverhandlungen ist es
nun abschließend notwendig, diese nochmals eingehender auf das zu beziehen, was
eingangs dieses Kapitels über Möglichkeiten der Konfliktbehandlung im späten 16.
Jahrhundert ausgeführt wurde. Dabei sind im wesentlichen drei Punkte festzuhalten:

1) Das von Troßbach über die >Verrechtlichung als Integrationsstrategie< Ausgeführte
konnte auch im Kontext des Owinger Aufstandes - in allerdings wesentlich
modifizierter Form - belegt werden. Alle drei Instanzen (Juristenfakultät der Universität
Tübingen - Graf von Zimmern - Herzog von Württemberg), an welche sich die Owinger
während ihres Austritts wandten, empfahlen als Form der Konfliktbehandlung und
-lösung Kommissionsverhandlungen, wobei diese Empfehlung von allen unter Hinweis
auf die legitimitätsstiftende und -sichernde Wirkung derartiger Verhandlungen ausgesprochen
wurde. Daß damit »ein prinzipiell antifeudales Bewußtsein ausgeschaltet
werden«415 sollte, wurde in diesen Empfehlungen explizit ausgesprochen416.

12 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 5 fol. 299r-301v.

3 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 367v (Schreiben vom 17.7.1590).

4 STAS Ho 1 C II 2 b Nr. 4 fol. 372v (Schreiben vom 23. 7.1590).

5 TRoßBACH, Landesherr und Bauer (wie Anm. 324), S. 168.

6 Vgl. oben S. 64 f.

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