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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0102
Elbs

durch die Verpflichtung zu Kriegsfronen und Fronen für erneute Bauten für die nächste
Zeit nur auf dem Papier eingeschränkt war, hätte sich Owingen ohne den Aufstand und
die anschließenden Kommissionsverhandlungen wohl kaum erhalten können.

Der erhöhte Fronschilling ist allerdings nur ein Teil der Kosten dieses Erfolges.
Deren vollen Umfang vermag erst ein Vergleich der Namensliste der ersten und der
zweiten Abbitte zu zeigen. Wird die erste Abbitte von allen 72 am Aufstand Beteiligten
geleistet, so sind es bei der zweiten Abbitte nur noch 33 von den ursprünglich Beteiligten.
Dies ist aber nicht Indiz für ein Aufgeben des Widerstandes, sondern eher die Bilanz der
gräflichen Strafaktionen.

Zugegeben, die meisten waren wohl mittlerweile verstorben: bei 7 Owingern ist es
sicher, weil ihre Erben als Leibeigene hatten den Hauptfall geben müssen, der in den
Frevelbüchern und in den Rentmeisterei-Rechnungen zum Teil verzeichnet ist, und von
20 weiteren ist es ziemlich wahrscheinlich anzunehmen, da sie in den Leibeigenschaftsverzeichnissen
von 1590 und 1596 nicht mehr verzeichnet sind.

Daneben stehen aber fünf andere, die nicht mehr beteiligt sind, weil sie bereits vorher
in einer Urfehde hatten schwören müssen, sich der Owinger Sache nicht mehr
anzunehmen: Hans Edelin, der Wirt, Jakob Edelin, sein Bruder, und während des
Austritts im Ausschuß, Michael Kurz, der vor dem Aufstand mit in Rottweil war, Martin
Han, der auch im Ausschuß gewesen war und außerdem die Supplikationen nach Prag an
den Kaiserhof gebracht hatte, und Martin Haug, der ebenfalls einmal mit nach Prag
gegangen war.

Acht weitere waren ausgewiesen und ihre Lehen teilweise eingezogen worden:
Michael Cammerer, Conrad Fritz, Blasi Gleri und sein Sohn Conrad Gleri, Urban
Algeuer, Martin Kümmerlin, Conrad Weißhar und Martin Kurz. Von den meisten läßt
sich nicht sagen, was sie danach taten. Conrad Weißhar und Martin Kurz ziehen in den
Krieg, wahrscheinlich in den gegen die Türken429. Conrad Fritz darf später, nachdem
seine ebenfalls ausgewiesene Frau bereits 1586 in ansehung ihres und irer kind elend*30
und 1591 weil sie sich solliche zeithero (= seit der Ausweisung; E. E.) mit grosser müehe,
hunger und arbeit erhalten und emehren müessen431 um die Rückkehr gebeten hatte,
gegen Schwörung einer Urfehde zurückkehren. Brutaler ist die Verfahrensweise im Fall
des Urban Algeuer. Nachdem der Vogt in der Kanzlei berichtet hatte, Algeuer kehre
immer wieder in sein Haus zurück, befahl Eitelfriedrich, man solle Türen und Fenster
abbrechen und den Ofenhafen hinausschaffen, also das Haus unbewohnbar machen.

Die Gesamtfläche der zollerischen Lehen in Owingen verringerte sich durch diesen
Einzug von Lehen drastisch. Hatte sie nach Ausweis des Ramingenschen Lagerbuchs
von 1580/84 noch 1242 Jauchen, ohne den Waldanteil 1002 Jauchen (= ca. 300 ha)
betragen, so betrug sie nun nach dem Pfefferschen Lagerbuch von 1598/99 noch 862
Jauchen, ohne den Waldanteil 682 Jauchen; die durchschnittliche Größe eines zollerischen
Lehens ist dadurch von 35,5 Jauchen auf 26 Jauchen, ohne den Waldanteil von 29
Jauchen auf 21 Jauchen abgesunken. Da der Großteil dieser eingezogenen Lehen in den
folgenden Jahren nicht mehr ausgegeben wurde, nahm die im Eigenbau bewirtschaftete
Fläche kräftig zu. Ein 1604 angelegtes Verzeichnis der herrschaftlichen Güter in

STAS Ho 1 C II 8 Nr. 3 foL 59r.
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 3 fol. 23v.
STAS Ho 1 C II 8 Nr. 3 fol. 96v.

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