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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0135
Herrschaft Hertingen

1 VORWORT UND EINLEITUNG

Bei dem zu bearbeitenden Thema sind zwei verschiedene Übergänge zu unterscheiden
. Es ist dies einmal der Übergang der Hoheitsrechte an Hohenzollern-Sigmaringen
vom 12.9.18061 als Folge der Rheinbundkate vom 12. Juli 1806, zum anderen der
Verkauf der von dem Souveränitätsverlust im Jahr 1806 unangetastet gebliebenen
Besitzungen an Land und Rechten, welcher im Jahre 1827 getätigt wurde. Da die
Übernahme der reichsritterschaftlichen Herrschaft Hertingen durch Hohenzollern-
Sigmaringen nicht ohne vorherige Auseinandersetzungen mit geschah, soll dies hierauch
berücksichtigt werden.

Die Freiherrn von Speth, Inhaber der Herrschaft während fast genau 300 Jahren,
gehörten der freien Reichsritterschaft an. Somit war Hettingen ein Bestandteil der freien
reichsritterschaftlichen Körperschaft innerhalb des alten deutschen Reichs. Es sind daher
kurz Organisation und Ende der Reichsritter zu beschreiben.

Das wichtigste Ziel dieser Arbeit ist jedoch, einen Einblick in die Herrschaftsstruktur
zu geben, wie sie zwischen den Freiherrn von Speth und deren Untertanen am Ende des
alten Reiches bestand. Den Abschluß soll eine vergleichende Darstellung der Sozial- und
Wirtschaftsstrukrur aller Städte und Dörfer der Speth'schen Herrschaften Gammertin-
gen und Herringen bilden.

Man kann sich fragen, was die Beschäftigung mit einem landeskundlichen, ja
ortsgeschichtlichen Thema dem Historiker oder Geschichrslehrer bringt. K. S. Bader
bietet eine gute Anrworr, die man auch als »landesgeschichrsdidakrisch« ansehen kann,
wenn er schreibt: »Tieferen Sinn erhält landesgeschichtliche Arbeit erst, wenn sie in
sinnvolle Verbindung mit dem historischen Gesamtgeschehen gebracht wird. Die
hisrorischen Fakren der Landesgeschichte werden damit zum Paradigma größerer
Zusammenhänge und breiterer Forschungsgegenstände«2. In diesem Sinne empfiehlt
sich diese Arbeit auch für die Behandlung im Geschichtsunterricht. Dort können Schüler
erfahren, daß Geschichte nicht spurlos an der eigenen Heimat vorbei ging, sondern eben
auch dort geschah.

Mehrere Ereignisse aus jüngster Vergangenheit trugen zur Auswahl des Themas bei.
Die Gemeindereform brachte das Ende der ehemaligen Stadt Hertingen, die jerzr
zusammen mir Inneringen eine neue Verwalrungseinheir bilder. Ein vergleichbarer
Einschnitt in der Geschichte dieser Sradr war wahrscheinlich der Übergang im Jahre
1806, als Herringen hohenzollerisch wurde. Das wichrigsre orrsgeschichtliche Ereignis
der lerzren Jahre war der Ankauf der Schloßanlage durch die neue Sradt Hettingen, mit
der Absichr, dort evenruell die Sradrverwalrung unterzubringen. Es bleibt zu hoffen, daß
dann nicht die Herrschaftsformen der ehemaligen Herren dieses Schlosses nachgeahmt
werden und die Nähe zum Bürger trorz »erhöhrem Verwalrungssirz« bewahrt wird.

Die vorliegende gekürzre Arbeir wurde im Februar 1980 als Zulassungsarbeit zur 2.
Reallehrerprüfung an der PH Weingarren vorgelegt. Beratende Dozenten waren Prof.
Dr. Hans Ulrich Rudolf und Prof. Dr. Rudolf Seigel von der PH Remlingen, ihnen
möchre ich an dieser Srelle für ihre Unterstützung danken.

1 Alle Quellen Staatsarchiv Sigmaringen (StAS), Depositum (Dep) Fürstlich hohenzollernsches
Haus- und Domänenarchiv Sigmaringen (FAS), hier siehe StAS Dep FAS Bes. Ga-He 151,1.

2 Karl Siegfried Bader, Reichsadel und Reichsstädte in Schwaben am Ende des alten Reichs, in:
Aus Verfassungs- und Landesgeschichte, Festschrift zum 70. Geburtstag von Theodor Mayer, I.
Bd., Lindau/Konstanz 1964, S. 247.

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