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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0146
Liener

bestand in der Bereitstellung von Rekruten aus den Ritterschaften für die kaiserlichen
Truppen. Hinzu kam die Verpflichtung, durchmarschierenden Truppen Quartier zu
gewähren. Die Reichsritter gehörten auch keinem der Reichskreise an, denn der Kaiser
unterdrückte jede Verbindung von Reichsrittern mit Reichsständen, deshalb erhielten
letztere auch nie Sitz und Stimme auf dem Reichstag.

Die Stellung der Reichsritter in ihren Herrschaftsgebieten war weitgehend vergleichbar
mit der von Landesherren. Sie übten die hohe und niedere Gerichtsbarkeit aus44.
Außer der Steuer- und Militärhoheit, die bei der Korporation lag, hatten sie alle
vergleichbaren Rechte gegenüber den Untertanen. Dazu gehörte auch die Festlegung der
Religion. Auf dem Weg zu einer modernen großräumigen staatlichen Entwicklung war
diese Tatsache jedoch ein Hindernis, denn »dem Zuge der Politik nach Einheit der
Territorien im Innern standen die eximierten Gebietssplitter der Reichsritterschaft jeden
Augenblick störend im Wege und vereitelten eine zusammenhängende Zivil- und
Militärverwaltung, eine geordnete Justiz und Polizei«45.

5.5 Das Ende der Reichsritterschaft

Schon auf dem Rastatter Kongreß (9.12.1797-23.4.1799) bestand die Gefahr, daß
neben den Kirchengütern auch die Reichsritterschaften als Entschädigungsmasse für
verloren gegangene linksrheinische Gebiete mit herangezogen würden. Als Beispiel für
das Ende der Reichsritterschaften stand bereits die Auflösung der elsässischen Rittertümer
vor den Augen der Vertreter der Reichsritter auf dem Kongreß. Der Kongreß blieb
jedoch ohne Konsequenzen, denn der 2. Koalitionskrieg unterbrach die Verhandlungen.
In dem Krieg unterstützten die beiden noch intakten schwäbischen und fränkischen
Ritterkreise den Kaiser nochmals mit Charitativsubsidien, damit er seine schützende
Hand über sie halte. Durch den Frieden von Luneville am 9. Februar 1801 wurde dieser
Krieg beendet; durch ihn kam das linke Rheinufer endgültig an Frankreich, und die
Ritterkantone Ober- und Mittelrhein waren verloren. Erneut drohte den rechtsrheinischen
Rittern, in die Entschädigungsmasse mit hineingezogen zu werden. Deshab
wurden diplomatische Verbindungen mit maßgebenden Stellen geknüpft und Vertreter
nach Regensburg und Wien, wo die Verhandlungen stattfanden, geschickt. Zunächst
kam die Reichsritterschaft nochmals davon, im Gegensatz zu den geistlichen Territorien.
Auch die Reichsritter hatten, wie es üblich war, durch Bestechungsgelder und andere
Intrigen erreicht, daß sie beim Reichsdeputationshauptschluß (25.2.1803) in dem neuen
Staatsgrundgesetz als bestehende Institutionen mit aufgenommen wurden.

Die Reichsritterschaft konnte also erneut ihr Ende aufschieben, was den geistlichen
Ständen und Reichsstädten nicht gelang. Erwähnenswert ist noch, daß in dieser Zeit das
Generaldirektorium beim Ritterkanton Donau in Ehingen lag, das unter dem Vorsitz
eines Freiherrn von Speth-Granheim seine Geschäfte wahrnahm46.

Die süddeutschen Staaten gingen aus einem zehnjährigen Kampfe, der mit dem
Reichsdeputationshauptschluß beendet wurde, gekräftigt hervor. Ihnen war die
Reichsritterschaft noch ein größerer Dorn im Auge, als er es zuvor schon gewesen war.

M In Franken war dies nicht so, dort hatten sie meistens nur die niedere Gerichtsbarkeit inne.
45 H. Müller (wie Anm. 26), S. 37.

44 Dieser stammte aus einer verwandten Linie der Freiherrn von Speth in Hertingen. Eberhard
Waechter, Die letzten Jahre der deutschen Reichsritterschaft, in: Württembergische Vierteljahrshefte
für Landesgeschichte 4 (1934), S. 263.

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