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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0147
Herrschaft Hertingen

Es folgte daher nicht von ungefähr »nach der Säkularisation die Mediatisation«47, die
Bayern schon 1802 an einigen Reichsritterschaften vollzog. Die anderen spürbaren
Verluste waren, daß die durch die Reichsritterschaft besteuerbaren Güter, welche unter
einem fremden Herrn standen, nicht mehr ihre Abgaben entrichteten. Gegenmaßnahmen
der Ritter wurden gewaltsam niedergeschlagen. In diesem Vorgehen ging Bayern
führend voran, dem am Beginn des Jahres 1804 auch Württemberg folgte, das mehrere
benachbarte und enklavierte Ritterdörfer in seine Grenzlinien mit einschloß. Baden hielt
sich in dieser Zeit noch zurück. Jetzt »feierte das Faustrecht wider Auferstehung« 48. Die
einzige Hoffnung der Reichsritter war der Kaiser, an ihn wurde ein Patent gesandt. Es
fand dort auch Gehör und der Kaiser forderte besonders Bayern auf, seine besetzten
Ritterdörfer wieder herauszurücken und auf den Stand vom 1. Dezember 1802 zu
bringen, andernfalls werde mit einer bewaffneten Exekution seiner Aufforderung
Nachdruck verliehen. Die Unterstützung seitens des Kaisers kann nur im Zuge seiner
»Brückenpolitik« zu Vorderösterreich verstanden werden. Die Vorkommnisse mit den
Reichsrittern in Bayern waren für ihn eine günstige Gelegenheit, Bayern als Hindernis
dieser Politik unter Druck zu setzen. Bayern, dem angeblich eine Annexion durch
Osterreich drohte, gewann Frankreich als Gegner des Kaisers auf seine Seite. Damit
wurde Frankreich ein Feind der Reichsritterschaft. Dennoch setzte diese ihre Hoffnung
auf Napoleon, von dem »immer klarer wurde, daß er der Erbe der Cäsaren werden
würde«49. Dies hatte auch die Reichsritter in ihren Bann gezogen. Dabei setzten sie auf
das falsche Pferd, denn für Napoleon spielte die Sache der Reichsritterschaft nur eine
ganz untergeordnete Rolle.

Im Sommer 1805 brach der III. Koalitionskrieg aus, den Napoleon in Richtung Osten
führte. Dafür brauchte er die süddeutschen Staaten als Durchmarschwege, die er für sich
gewann, indem er ihnen Gebietserweiterungen versprach. Nach dem Sieg Napoleons
wiederholten sich Ende 1805 die Annexionsvorgänge von 1803, mit dem Unterschied,
daß jetzt auch kleine Reichsstände davon betroffen waren. Diesmal machte Württemberg
den Anfang, das die Gebiete des gesamten Schwäbischen Reichskreises in sein Territorium
einverleibte. Baden geriet natürlich in Zugzwang und tat desgleichen. Bayern folgte
jetzt erst im Januar 1806. Dieses Vorgehen wurde von Napoleon am 19. Dezember 1805
durch einen Tagesbefehl ausdrücklich gebilligt. Damit war das Ende der Reichsritterschaft
endgültig gekommen. Als letzte Amtshandlung nahm das Generaldirektorium am
20. Juni 1806 die Aufhebung der Reichsritterschaft vor.

Die Reichsritterschaft war nur auf dem Boden der alten Reichsverfassung möglich,
mit dem Ende des alten Reiches war damit auch die Beseitigung der Reichsritterschaft
besiegelt50. In der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 wurde die Souveränität über die
Reichsritterschaften unter Artikel 25 den Annexionsmächten zuerkannt51. Die Ritter
konnten sich nicht mit der neuen Lage als landsässiger Adel abfinden und waren nur
selten an den Höfen der französischen Vasallenstaaten zu finden, nur dem Kaiser gaben
sie nach alter Tradition ihre Söhne in den Dienst.

Ohne Reibereien ging auch die Übernahme der neuen Territorien nicht vor sich, denn
die Annexionsmächte machten sich die zu annektierenden Gebiete gegenseitig streitig.
Einen Streitpunkt zwischen Württemberg und Baden bildete auch die Herrschaft

47 H. Müller (wie Anm. 26), S. 119.

48 Ebenda, S. 155.

49 Ebenda, S. 184.

50 J. G. Weiss (wie Anm. 31), S. 289.

51 Waechter (wie Anm. 46), S. 288.

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