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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0148
Liener

Hettingen. In die Händel mußte Frankreich friedenstiftend eingreifen und die Interessen
der Annexionsmächte regeln. Im Falle Hettingen tat es dies zugunsten von Hohenzol-
lern-Sigmaringen.

6 DIE HERRSCHAFT HETTINGEN GELANGT AN
HOHENZOLLERN-SIGMARINGEN

6.1 Besetzung durch Württemberg und die Ansprüche Badens52

In den ersten Dezembertagen des Jahres 1805 hatte man bereits in den Herrschaften
Gammertingen und Hettingen geahnt, daß eine württembergische Besetzung kurz
bevorstehen würde. Der Gammertinger Freiherr von Speth fragte in einem Schreiben in
Hettingen an, wo sich eine badische Regierung befinde, an die er sich wegen einer
etwaigen »Occupation des Birkhofs« wenden könne. In Hettingen mußte man dies ja
wissen, da die Lehensherrschaft von den Fürstbischöfen von Konstanz als Herren der
Reichenau nach der Säkularisation an Baden übergegangen war und Hettingen somit als
ehemaliges Reichenauer Lehen unter die Lehenshoheit von Baden geriet. Dasselbe
Schicksal hatte der Birkhof, der 1468 bei der Lehensfreimachung von Gammertingen
weiterhin Reichenauer Lehen blieb. Geschürt wurde die Angst noch durch die bereits
vollzogenen Okkupationen in anderen Reichsritterschaften. In den Akten ist ein Patent
der Reichsritterschaft gegen die unrechtmäßigen Besetzungen vom 2. Dezember 1805
enthalten, wobei man sich auf die zur Zeit noch nicht aufgelöste Reichsverfassung berief.

Uber den Einmarsch der württembergischen Truppen am 4. Dezember 1805 in
Gammertingen berichtet ein Schreiben des Hettinger Obervogts an den »Curbadischen
Lehenshof in Mörsburg«. Darin heißt es: Wie ich nun in meinem letzten Schreiben vom 4.
die vorläufig unterthänigste Anzeige gemacht habe, so ist es auch würklich geschehen; am
Donnerstag den 4ten des Nachmithag ruckte die Würtemberg Comission mit einem
Detossement von 15 Dragoner und 20 Grenadiers mit Trommel und Pfeifen in
Gammertingen ein, ho. Commissair Oberamtmann Braun in Zwyfalten wollte gleich
nach seiner Ankunft die bekannte Territorial-Saul aufsegen, und anderes mehr vornehmen
lassen; Ho. Obervogt allda hatte aber gegen derley wiederrechtliche Zumuthungen
sich allein verwahret, sondern auch wieder alle gegen die Reichsritterschaftl. Verfassung
zuwiderlaufende Rechte nachdrücklich widersagt, und ist auch allda außer einigen
aufgerichteten Gränzstöken nichts weiteres zur Zeit unternahmen worden. - Gestern
aber als den 7ten des nachmittag 4 Uhr traf uns das nemliche Schiksal, die Comission rükte
dahero nur aber mit 7 Grenadiers daher ein ho Comissair zeigte mir nach ihrer Ankunft
sogleich seine Vollmacht mit dem beigefügten Auftrag. Als ich aber denselben fragte, ob er
zu diesem Unternehmen auch eine Vollmacht von Kurbaden, unserem allergnädigsten
Lehens-Herrn, vorzeigen könne, gegenwärtig hätte er nur die Aufträge von seinem
Kurhof antwortete ho Commissair. Darauf sagte ich, ich könne und werde also gar nicht
gegen meinen gnädigsten Lehen-Herrn vornehmen lassen, im Gegentheil seye ich nach
der würklich bey-handen habenden lehenherrlichen gnädigsten Resolution beauftraget,
nicht nur allein gegen alle derley widerrechtlichen Zumuthungen auf das feuerlichste zu
protestieren, sondern auch im Fall wieder neuerliche Gränz-Stöke aufgestellt werden

52 Die Akten zu diesem Abschnitt befinden sich alle, wenn nicht gesondert aufgeführt, im StAS
Dep. FAS Bes. Ga-He 151,2.

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