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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0149
Herrschaft Hertingen

sollte, solche gleichbalden niederhauen zu lassen befehligt worden. Dieses wäre also meine
neueste Erfüllungspflicht; ich hoffe also, ho Commissair werde es nicht darauf ankommen
lassen, sondern von all weiteren Eingrifen gen die Lehensherrliche Rechte güthig
abstehen. Nach längerem Deputieren hat ersieh endlich in so weit dahin verstanden, daß
er seinen unterthänigsten Bericht nach Stuttgart erstellen, um in solang von seinen
aufhabenden Auftragen absehen wolle bis derselbe die fernerweitere Befehle erhalten
werde - auf diese Arth wurde (zur Zeit) nichts unternahmen, und wir kommen gut und
freundschaftlich auseinander, ho Commissair hat auch alles im Wirthshaus für seine
Mannschaft bezahlet. Die 2 Gränz-stöke entgegen wurden einsweilen dahero zu verwahr
zurückgelassen.

Die letzte lehensherrliche Resolution hat also zur Zeit eine gelinde, und gute Wirkung
gemacht. Wie ich nun hofe, daß ich meine Schuldigkeit nach meinen aufhabenden
threuesten Pflichten werde erfüllet haben, so gewärthige ich die ferner weitere gnädigste
Verhaltens-Befehle und bin unter höchster lehensherrlichen Schuzes Vertröstung in
tiefster Verbeugung.

P. S. auf dem zu Curbaden Lehensherrn Birkhof wurde trotz der von Seithe Gamertingen
eingelegene Protestation ein Gränzstok allda aufgestellet.

Am 7. Dezember traf also der württembergische Kommissar mit 7 Grenadieren auch
in Hertingen ein. Zwei Tage zuvor war er mit einer größeren militärischen Truppe in
Gammertingen einmarschiert, wo er auf starken Widerstand der Gammertinger Bürger
stieß, der aber durch Gewaltandrohungen gebrochen wurde. In Hertingen war sich der
Kommissar Braun seiner Sache nicht so sicher wie in Gammertingen, obwohl er eine
württembergische Vollmacht besaß, denn im Gegensatz zu Gammertingen war Hertingen
ein badisches Lehen. Der Widerstand des Obervogtes Bannmüller, des Verfassers
des zitierten Schreibens, hatte zunächst einen aufschiebenden Erfolg, denn Kommissar
Braun versprach, nach Stuttgart zu schreiben und vorerst von seinen Befehlen Abstand
zu nehmen. Die unterschiedliche Handhabung der Besetzung zwischen Gammertingen
und Hertingen wird zusätzlich an der Nichtaufstellung der mitgebrachten Grenzpfähle
deutlich. In Hertingen wurden sie zunächst nur aufbewahrt, während sie in Gammertingen
sogar von zwei Bürgern aufgestellt werden mußten.

Baden blieb als Lehensherr nicht untätig. In den Akten ist ein Patent vom 3.
Dezember 1805 vorhanden53, das den Anspruch auf Hertingen bekräftigte. Wann dieses
in Hertingen eingetroffen ist, war nicht feststellbar. Den Untertanen fiel es bestimmt
schwer, sich richtig zu verhalten, denn in diesem Patent wurde ihnen schwere Strafe
angedroht, wenn sie sich etwa mit einem neuen Herrn arrangieren würden.

Die Erfolge des Widerstandes sollten nicht lange währen. Am 20. Dezember erhielt
der ritterschaftliche Obervogt Bannmüller vom württembergischen Oberamtmann
Braun einen Brief aus Zwiefalten, in dem dieser schrieb: Ich bin deswegen gnädigst
befehligt worden, die reele Besizname zu vollzihen, welche ich aber jedoch einstweilen
durch diese Erklärung als wirklich geschehen, angesehen wüssen will. Also war man in
Stuttgart nicht gewillt, die Inbesitznahme rückgängig zu machen. Die Lage spitzte sich
nun zu. Aus dem badischen Pfullendorf kam am 22. Dezember der Befehl: nichts von
alledem zu thun, was etwa von Zwiefalten aus in praeiudicio der höchstlehensherrliche
Rechte Ihnen zugemuthet werden wolle. Um Weihnachten 1805 herum hatte Württemberg
seine militärische Präsenz in Hertingen verstärkt. Baden machte den Vorschlag,

53 Siehe Anhang I.

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