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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0150
Liener

Hertingen von beiden Seiten in besetz zu lassen und so lange zu warten, bis die beiden
Höfe die Sache ausgetragen hätten. Dieses Kompromißangebot hat Württemberg
akzeptiert. In einem Schreiben aus Pfullendorf wurde ein »Feldwaibel« in Hertingen
aufgefordert, solange zu bleiben, bis er einen Befehl aus Meersburg erhalte.

Am Ende des Jahres 1805 zeigte Baden eine nicht begründbare Reaktion. Pfullendorf
schrieb an den Obervogt in Hettingen, es habe sich weitere Anweisungen aus Meersburg
erbeten und von dort den Befehl erhalten, den Besitz von der Herrschaft Hettingen ruhig
Württemberg zu überlassen. Württemberg sah die Herrschaft Ende Januar 1806 bereits
als einen festen Bestandteil seines Landes an. Das Oberamt in Zwiefalten machte dem
Obervogtamt in Hettingen zur Auflage, eine bestimmte Anzahl von Fuhrwerken zu
stellen, um Transporte im Königreich Württemberg auszuführen. Bei diesen Fuhren
waren die Fuhrleute oft länger als eine Woche unterwegs. So war einmal das Ziel
Göppingen. Auf den Fahrten hatten die Fuhrleute selber für das Fressen der Pferde zu
sorgen.

Wenngleich Baden scheinbar die Herrschaft Anfang Januar aufgab, machte es dem
Obervogt in einem Schreiben vom 31. Januar 1806 immer noch Hoffnung, daß es alles an
höchster Stelle versuchen werde, die Herrschaft Hettingen Württemberg zu entreißen.
Vorerst aber glaubte auch Baden, nicht umhin zu können, Steuern und andere Lasten
tragen zu müssen.

Die Reichsritter des Schwabenviertels unternahmen in der Zwischenzeit auch einiges.
Sie richteten ein Schreiben aus Ehingen an Kurpfalzbayern, Württemberg und Baden.
Diesen warfen sie vor, unrechtmäßig Besitz von den Reichsritterschaften genommen zu
haben, ihr Verhalten sei illegal, da nur der französische Kaiser ihnen den Krieg erklärt
habe. Sie sahen sich aber doch genötigt, das Gesez der Macht und des Krieges für jetz zu
respektieren. Für den Fall aber, daß ihre Genossenschaft wider Erwarten aufgelöst
werden sollte, baten sie wenigstens um eine unseres bisherigen politischen Standes
würdige Existenz. Sie boten den neuen Herren ihren Gehorsam an, baten sie aber, nicht
einen Eid auf sie schwören zu müssen, da sie sich immer noch der beschworenen Pflicht
verbunden fühlten, dem Kaiser als der Einrichtung zu dienen, die für Ruhe des teutschen
Vaterlandes gesetzlich bestimmt seye. Daher sollten sie von einem etwaigen Treuebruch
und damit verbundenen Gewissensnot verschont bleiben. Dieses Formularschreiben
erhielten auch alle Mitglieder des Kantons Donau.

Am 27. Januar 1806 wurden endgültig die württembergischen Grenzpfähle an den
Grenzen von Hettingen angebracht. Daraufhin fragte der Obervogt beim Lehenhof in
Meersburg an, wie er sich verhalten solle. Er bekam postwendend die Antort, daß er in
Gewährheit des vorliegenden höchsten Resoluti auf den Fall, wo die Kurwürttemberg
Hoheitspfähle dortseits wieder aufgerichtet werden sollte, diese gleichbald wieder
niederhauen lassen und darüber die weitere Anzeige anhero einstellen möchte. Tatsächlich
sind die Grenzpfähle Anfang Februar 1806 verschwunden, wer sie beseitigte, war
nicht festzustellen. Anzunehmen ist, daß der Obervogt an der Aktion beteiligt war.
Jedenfalls erhielt das Obervogteiamt in Hettingen folgenden Brief:
Mir wird soeben die äußerst mißbeliebige Anzeige gemacht, daß der Grenzstok bey
Hermentingen, samt dem Churfürstlichen Wappen heimlich hinweggenommen, und von
der aufgestellten Militairpatrouille nicht mehr vorgefunden worden.
Ich finde mich daher höchsten Auftrag gemäß verpflichtet, augenblicklich eine andere
Grenz-Saulan die vorige Stelle errichten zu laßen, wozu hiemit das erforderliche Wappen
folget, und Ein wohllöbliches Obervogteiamt ersuchet wird, den Stok hierzu
herbey zu schafenn.

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