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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0151
Herrschaft Hettingen

Übrigens wolle ich die Erklärung abgeben, daß sich Ein Wohllöbliches Obervogteiamt
die Entdeckung des Thäters diesen abermals entkommenen Grenz-Saul um da
ernstlicher wolle angenommen seyn laßen und für die Zukunft hierauf zu wachen, als
man widrigen Falls in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt würde, ein eigenes
Militair-Commando aufjenseitige Kosten dahin zu verlegen, und das Amt selbst für diese
wiederholte Excesse verantwortlich zu machen. Ich wünsche mich jedoch dieser unangenehmen
Maaßregel enthoben zu seyn, und beharre mit hergebracht vollkommenster
Hochachtung

Eines Wohllöblichen Obervogteiamts

ergebnster des Chrufüstl. würtembergschen Oberamtmann

zu Zwiefalten

Blumenstetter

Scheinbar war es nicht das erste Mal, daß ein Grenzpfahl entwendet wurde. Mitte
Februar war offensichtlich kein Militär mehr in Hettingen selbst stationiert.

Die Integrationsversuche Württembergs nahmen immer konkretere Formen an. Das
Oberamt Zwiefalten sandte am 18. April 1806 dem Obervogteiamt in Hettingen ein
Reskript des Staatsministeriums in Stuttgart, das der »Organisation des zu einem Ganzen
vereinigten Württembergischen Staates« dienen sollte. Es war vorgesehen, daß es am 1.
Mai in Kraft treten und bis dahin allen Amtsuntertanen in Hettingen zur Kenntnis
gegeben werden sollte. Das Reskript betraf die Regierung, die Kreiseinteilung, das
Gerichtswesen und das Schulwesen. Ausdrücklich wurde erwähnt, daß die (privaten)
Besitzungen der Ritter denselben überlassen würden. Wie in den altwürttembergischen
Landen wurde am 22. Mai 1806 festgesetzt, daß die Volljährigkeit in den neuerworbenen
Gebieten erst mit dem 25. Lebensjahr beginnen solle, vorher durfte kein Untertan
heiraten, sofern er keine Dispensation von der Oberlandesregierung erhalten hatte.
Baden scheint sich nicht mehr groß um Hettingen bemüht zu haben und überließ dessen
Schicksal den höheren Stellen, es vertröstete mit dem Hinweis, daß sicherlich auch in
München über das Los von Hettingen entschieden wird, mahnte aber, eisern in dieser
unentschlossenen Zeit die Pflichten gegenüber dem Lehensherrn zu erfüllen. Das
Schicksal Hettingens wurde dann im Sommer in nicht vorhersehbarer Weise von anderen
Stellen entschieden.

6.2 Die Herrschaft Hettingen wird Hohenzollem-Sigmaringen zugesprochen

Am 11. September 1806 schickte ein französischer Kommissar an die Mannschaft in
Gammertingen den Befehl, daß sämtliche württembergischen Truppen die Speth'schen
Herrschaften verlassen müßten. Die Truppen zogen sang- und klanglos ab54. Tags darauf
übergab der Comißair general de Chevalier als Vollstrecker der Verträge von Paris an
Hohenzollem-Sigmaringen die Souveränitätsrechte der Speth'schen Herrschaften Gammertingen
und Hettingen. Beide Herrschaften wurden in einem Akt in Gammertingen
mit einer französisch geschriebenen Urkunde55 übergeben. Die württembergischen
Wappen wurden mit Hilfe französischer Soldaten entfernt.

54 Joseph Wiest, Die Besetzung Gammertingens durch württembergische Gruppen im Jahre
1805-1806, in: 50JahreLauchertzeitung 1876-1926, Gammertingen 1926(Jubiläumsausgabe), S.
3.

55 StAS Dep. FAS Bes. Ga-He, 151,1.

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