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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0153
Herrschaft Hettingen

und setzte sich auf der entgegengesetzten Talseite in Richtung Süden fort. Die Namen
Hettinger und Mengener Weg deuten dies heute noch an.

Erst am 15. Januar 1827, nach dem Kauf der privaten Speth'schen Besitzungen durch
das Fürstenhaus Hohenzollern-Sigmaringen wurde in Gammertingen ein Oberamt
eingerichtet, dieses nahm auch die Aufgaben des Obervogteiamtes in Hettingen wahr,
das aufgelöst werden konnte59.

7 DER VERKAUF DER SPETH'SCHEN BESITZTÜMER UND RECHTE
IN HETTINGEN AN DEN

FÜRSTEN VON HOHENZOLLERN-SIGMARINGEN

In der Zeit von 1806 bis 1827 waren die Herrschafts Verhältnisse in Hettingen so, wie
ich es im letzten Abschnitt beschrieben habe. Die Hoheitsrechte als Landesherr besaß der
Fürst von Hohenzollern-Sigmaringen, doch die privaten Besitzungen und die zahlreichen
mit diesen verbundenen übrigen Rechte des Freiherrn Adelbert von Speth blieben
unangetastet. Dieser hatte sich jedoch in jener Zeit schon in den Dienst des Königreichs
Bayern begeben und war dort Geheimer Rat und Hofmarschall60. Seine herrschaftlichen
Amtsgeschäfte übte sein Obervogt Bannmüller in Hettingen aus. Zusammen mit seinem
benachbarten und verwandten Freiherrn Ludwig Speth von Gammertingen beschloß er,
seine Herrschaft zu verkaufen.

7.1 Gründe für den Verkauf

Schon im Jahre 1825 fanden ausgedehnte Nachforschungen bezüglich der Speth'schen
Lehen statt, weil die Speth'sche Linie Gammertingen-Hettingen keine männlichen
Nachkommen mehr hatte61. Es ging darum, wer die Mannlehen erhalten sollte. In
Gammertingen besaß Württemberg Lehenrechte, ebenso das Kloster Reichenau (Beispiel
: Birkhof), die zusammen einen jährlichen Ertrag von 5600 fl erbrachten62. Dagegen
war die ganze Herrschaft Hettingen, wie bereits beschrieben, ein Reichenauer Lehen.
Scheinbar ist man bei diesen Nachforschungen nicht zu dem Ergebnis gekommen, daß
die andere Speth'sche Zwiefalter Linie Rechte auf die Lehen besitze, denn am 25. August
1826 richteten beide Freiherrn folgendes Schreiben an den Fürst von Sigmaringen:

Freyherrn Friedrich Adalbert von Speth Hettingen, und

Freyherr Ludwig von Speth Gammertingen

den Verkauf ihrer Herrschaften betreffend
Die Verhältnisse in welche wir unterthänigst unterzogene dermasen durch den
Abgang einer männlichen Succesion in unserer Familie versagt werden, machen es uns
zur Pflicht, nun mehrofür die Pächter und zwar bei unseren Lebzeiten noch in der Art zu

59 Wilfried Schöntag, Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern
1815-1870, in: Erläuterungen zum Historischen Atlas von Baden-Württemberg zur Karte VIII,
4-5, Stuttgart 1976, S. 20. Vgl. auch Joseph Kerkhoff, Territoriale Entwicklung von
Hohenzollern, ebenda, zu Karte VI 5, Stuttgart 1975.

60 StAS Dep. FAS Bes. Ga-He 151,6, Bl. 1.

61 Joseph Wiest, Geschichte der Stadt Gammeningen, Gammertingen 1928, S. 189.

62 StAS Dep. FAS Bes. Ga-He, 151,6 (Anlage).

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