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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0163
Herrschaft Hettingen

gesamte Ah zu der Herrschaft Hettingen, sondern nur die Hälfte, die andere Hälfte
wurde bei dem Erbteilungsvertrag von 1599 der Gammertinger Linie zugesprochen, so
daß der Umfang 185% J betrug. Hinzu kamen noch 30 J von der Gemeinde eingetauschter
Wald. Insgesamt sollen 650 Baumstämme und 5500 Klafter Brennholz vorhanden
gewesen sein. In den letzten Jahren vor dem Verkauf seien nur das Brennholz und das
Bauholz für die Mühle, für die Sennereiwohnung, für das Schafhaus und den Pfarrhof
geschlagen worden101.

8.6 Großzehnt und Landgarbe

Die Herrschaft Hettingen bezog auf allen Feldern des Hettinger Bannes die 10. Garbe
als Zehnten, und die 9. Garbe als Landgarbe und durfte nach den Verträgen von 1616 und
1642 von einem Acker auf den anderen zählen. Von Bohnen und Erbsen bezieht jedoch
der Pfarrer von da das lOte, die Herrschaft aber das 9te, sowie sie selber auch das 9te von
Erdäpfeln und Rüben nehmen darf. Ein Kraut- und ein Heuzehnt bestand in Hettingen

Schaubild 1: Zehntertrag in Garben

161


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